Interessant ist der Punkt, weil er vor über 2,5 Jahren erstmals aufgekommen ist. Damals hatte Anwohnerin Annegret Bähnisch sich mithilfe des BA gegen den Abriss des historischen Hauses gewehrt. Ähnlich sieht sie es heute: „Das Haus ist eines der ältesten Gebäude in der Straße. Es abzureißen würde ein Stück des ‚alten Münchens‘ zerstören.“ Zudem sei die Wilhelmstraße 27 Teil des Denkmalensembles Nordschwabing. „Das Haus kann nicht einfach verändert werden“, betont die Schwabingerin.
Warum nun der neue Anlauf? Das weiß die Schwabingerin nicht. Dass die Pläne wieder aufgenommen wurden, wurde ihr nicht mitgeteilt. Hat sie Angst, dass es erneut Ärger mit dem Vermieter gibt, wie Ende 2021 als dieser unerlaubt einen Rad-Unterstand abbauen ließ? Ausschließen will Bähnisch das nicht. Sie ist aber guter Dinge, dass Stadt und BA sich ebenfalls weiter für das Haus einsetzen.
Die finale Entscheidung trifft jedoch die Lokalbaukommission im Planungsreferat. Sprecher Ingo Trömer erklärt dazu auf Hallo-Anfrage: „Bei den Anwesen an der Wilhelmstraße 27 handelt es sich um keine eingetragenen Baudenkmäler. Allerdings befinden sich die Grundstücke in der Nähe von Baudenkmälern und sind Bestandteil des Ensembles ‚Nordschwabing‘.“
Zudem wurde die Wilhelmstraße 27 vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) als ensembleprägend eingestuft. Das bestätigt BLfD-Sprecherin Miriam Windsheimer. Das Gebäude habe prägende Wirkung auf das Straßenbild. Daher sollte es in seiner äußeren Kubatur erhalten bleiben.
Entwickler des Projekts ist die Firma Cone Capital. Dort betont man auf Hallo-Anfrage, dass es ein großes Anliegen sei, Wohnraum in der Stadt zu schaffen. Die Aufstockung sei zulässig, da eine alte Baugenehmigung wieder aufgegriffen werde, die diese beinhalte.
Der BA befasst sich jedenfalls bereits am heutigen Mittwoch, 21. September, vorberatend damit. „Dann wissen wir auch mehr zu den Plänen“, kündigt Gremiums-Chef Patric Wolf (CSU) an. Für Bähnisch wird vor allem der Termin am kommenden Dienstag spannend. Dann gibt der BA seine Beurteilung ab, die in die Entscheidung der Lokalbaukommission mit einfließt.
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