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Zukunft der Wohnanlage an der Fall-/Zechstraße ist unklar. Sie kann trotz ihres Schutzstatus bald abgebrochen werden 

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Das Denkmalnetz Bayern sorgt sich um den Genossenschaftsbau in der Fall-/Zechstraße.
Das Denkmalnetz Bayern sorgt sich um den Genossenschaftsbau in der Fall-/Zechstraße. © privat

Wegen des Denkmalschutzes der Wohnanlage an der Fall- / Zechstraße streiten sich VfV und der AK Denkmalnetz Bayern. Was auf dem Spiel steht:

Sendling ‒ Zwar wurde die Wohnanlage an der Fall-/Zechstraße im März unter Denkmalschutz gestellt. Doch sind die Gebäude nicht vor einem Abriss sicher. Erbaut wurde die Kleinwohnungsanlage 1911 vom renommierten Bauunternehmen Heilmann & Littmann. „Als Wohnstätte für Arbeiter bezeugt sie die damaligen großen sozialen und baulichen Umbrüche in Mittersendling,“ sagt Karin Nobs vom Arbeitskreis Denkmalnetz Bayern.

Der Verein für Volkswohnungen (VfV), der 1909 wegen Wohnungsnot in München gegründet wurde und die Wohnanlage an seine Mitglieder vermietet, will das Bauwerk mit 152 Einheiten abreißen. Bereits im April 2022 reichte der VfV eine Bauvoranfrage für einen Neubau bei der Lokalbaukommission ein, weil der Altbau bautechnisch verbraucht sei, erklärt er im Vereinsblatt.

Doch im Oktober 2022 folgte der Bezirksausschuss Sendling einstimmig einem Bürgerantrag, den Abriss des Bauwerkes abzulehnen. Daraufhin beauftragte die Lokalbaukommission beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eine vertiefte Prüfung der Denkmaleigenschaft der Wohnanlage. Inzwischen ist diese erkannt, seit Anfang März 2023 ist die Wohnanlage in der Denkmal­liste verzeichnet.

Genossenschaft zweifelt an Denkmalstatus

Aus der Sicht des Arbeitskreises Denkmalnetz Bayern wolle der VfV sein Vorhaben allerdings weiterverfolgen. „Besorgniserregend ist die Reaktion der Genossenschaft. Sie zweifeln die Denkmaleigenschaft vehement an und arbeiten weiter an der Freimachung der Wohnungen, 24 Mitglieder wurden bereits umgesiedelt“, unterstreicht Nobs.

Wohlgemerkt: Obgleich auf Hallo-Nachfrage bezüglich der konkreten Pläne für die Wohnanlage seitens des VfV keine Reaktion erfolgte, teilt die Genossenschaft auf ihrer Internetseite mit: „Als gesamtes Projektteam zweifeln wir die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege an und sind in Klärung mit allen beteiligten Behörden über die Zukunft unserer Wohnanlage.“ Mehr Klarheit wird womöglich die Generalversammlung des VfV schaffen. Diese findet am Donnerstag, 19. Oktober, um 19. 30 Uhr im Kolpinghaus, Adolf-Kolping-Straße 1 statt.

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