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BA will nördlichen Teil des Pfrontener Platzes als Hundewiese deklarieren

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Von: Daniela Borsutzky

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Der Pfrontener Platz mit Blick nach Süden: Dort ist der Freilauf von Hunden durch grüne Poller untersagt. Nördlich davon gibt es eine weitere Wiese, die der BA als Hundewiese ausweisen möchte.
Der Pfrontener Platz mit Blick nach Süden: Dort ist der Freilauf von Hunden durch grüne Poller untersagt. Nördlich davon gibt es eine weitere Wiese, die der BA als Hundewiese ausweisen möchte. © Nilofar Ahmadi

Der nördliche Teil des Pfrontener Platzes soll zu einer Hundewiese werden, das hat der BA beschlossen. Warum der Vorschlag auf Widerstand stößt:

Sendling-Westpark ‒ Im Westpark gilt Leinenpflicht. Unweit liegt der Pfrontener Platz, auf dessen Grünflächen der Freilauf von Hunden größtenteils durch grüne Poller ebenfalls untersagt ist. Nicht jedoch auf dem nördlichsten Teil des Platzes. Jetzt will ihn der Bezirksausschuss offiziell als Hundewiese deklarieren lassen.

Normalerweise werden in München keine eingezäunten Hundewiesen eingerichtet. Das Baureferat verweist hierzu auf einen Stadtratsbeschluss und eine erlassene Hundeverordnung von 2013: „Das Thema ‚Ausweisung von Hundewiesen‘ wurde in diesem Zusammenhang mit einem negativem Ergebnis behandelt.“

Nutzung des Pfrontener Platzes: Schon heuer inoffizielle Nutzung als Hundewiese

Dem BA ist das bekannt, doch: Die Teilfläche des Pfrontener Platzes werde bereits jetzt zum Freilauf von Hunden genutzt und ist bereits fast vollständig umzäunt, heißt es in dem Antrag auf Initiative von Nadine Guinand (SPD). Es müsste also lediglich ein Tor angebracht werden, um zu verhindern, dass Hunde auf die Straße laufen. Daher würde sich dort eine Ausnahme von der Regel anbieten.

Vorbehalte hatte Maria Hemmerlein (Grüne), die den Antrag lieber nochmals in den Unterausschuss geben würde, um zu diskutieren, ob es nicht bessere Nutzungen der Fläche gäbe. Nadine Guinand betonte, dass die Fläche ohnehin von Hundehaltern beansprucht werde. Fraktionskollege Walter Sturm pflichtete bei und ergänzte, dass der Platz sowieso eingezäunt sei: „Wir verbauen also nichts.“ Mehrheitlich stimmte das Gremium schließlich für den Antrag.

Wie die Erfolgschancen für eine dortige Hundewiese stehen, konnte das Baureferat auf Hallo-Nachfrage nicht beantworten: Sobald der Antrag vorliege, werde das Thema erneut geprüft und das Ergebnis dem BA zugeleitet.

Warum die Stadt sich bisher sperrt

In den über 1200 öffentlichen Grünanlagen ist gemäß Satzung das Freilaufenlassen von Hunden in allen Bereichen erlaubt, die nicht als Kinderspielplatz, mit grünen Pollern gekennzeichnete Spiel- und Liegewiese, Bade- und Liegebereich eines Freibadegeländes, Zieranlage oder Biotopfläche definiert sind. Nur für den Westpark wurde ein allgemeines Leinengebot festgelegt. Laut Baureferat sei daher grundsätzlich „eine hinreichend artgerechte Hundehaltung mit entsprechenden Auslaufmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet vorhanden und der Bedarf exklusiver Hundewiesen nicht gegeben.“ Dass in München darauf verzichtet wird, habe aber auch noch andere Gründe: Die vorhandenen Freiflächen würden nicht ausreichen, um einiger für Hunde zu reservieren. Laut Satzung müssen öffentliche Grünanlagen der Allgemeinheit dienen. „Eine Ausgrenzungen von Teilen der Bürgerschaft aus bestimmten eingezäunten Bereichen widerspräche der Zweckbestimmung öffentlicher Grünanlagen sowie dem Charakter des öffentlichen Raums.“

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