Neu ist: Der Block westlich der Lazarett- und nördlich der Nymphenburger Straße beim U-Bahn-Aufgang Maillingerstraße wird nun vollständig einbezogen. Zudem wird das Satzungsgebiet südlich der Nymphenburger und westlich der Maillingerstraße um einen Block erweitert.
„Ich freue mich sehr, dass die Erhaltungssatzung hier nun unbefristet gilt. Das Gebiet umfasst schon sehr stark unter Druck stehende Wohnhäuser in unserem Stadtbezirk und der Maxvorstadt“, sagt Anna Hanusch (Grüne), BA-Vorsitzende in Neuhausen-Nymphenburg.
Auf dieser Grundlage könne nun die Verdrängung von Mietern eingeschränkt und die Umwandlung in Eigentumswohnungen untersagt werden. „So können wir die soziale Mischung im St.-Benno-Viertel etwas stabilisieren, auch wenn die Wirkung der Erhaltungssatzungen aktuell noch eingeschränkt ist bis der Justizminister von der FDP nicht mehr die Anpassung des Vorkaufsrechts blockiert.“
Diesen Punkt hebt ‒ bei aller Freude über den aktuellen Stadtratsbeschluss ‒ auch Svenja Jarchow (Grüne), Vorsitzende des Bezirksausschuss Maxvorstadt (BA 3), hervor. Um das Instrument wirkungsvoller zu machen, fordert sie, Erhaltungssatzungsgebiete „mit mehr statt weniger Rechten“ auszustatten.
Konkret: Auf Bundesebene müsse die gesetzliche Grundlage des Vorkaufsrechts in besagten Gebieten wieder verankert werden. Zudem würde die BA-Chefin gerne deutlich mehr Quartiere unter diesen sogenannten Milieuschutz stellen. Jarchow sagt: „Leider sind hier die rechtlichen Vorgaben sehr eng und in vielen Vierteln ist der Zug bereits abgefahren.“
Bedarf sieht der BA Maxvorstadt beispielsweise rund um das Areal Türkenstraße, an der Amalien-, Theresien-, Schelling- und Gabelsbergerstraße sowie östlich der Barer Straße und im Bereich der Schönfeldstraße. Auch das Quartier rund um den Josephsplatz – speziell die Areale südlich der Loth- und der Heßstraße bis zur Luisenstraße ‒ gehört nach Ansicht des BA 3 geschützt.
In München gibt es insgesamt 35 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 347.700 Einwohner in 201.700 Wohnungen leben. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum sind dort nicht ohne Weiteres möglich und müssen zusätzlich geprüft und genehmigt werden.
Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Satzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft. Dabei werden auch die Blocks im Umfeld der betreffenden Bereiche mit untersucht.
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