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Alte Auszeichnungen weil Mitarbeiter fehlen: Was dahintersteckt und ob so etwas legal wäre

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Von: Romy Ebert-Adeikis, Ursula Löschau

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In Supermärkten ohne digitale Anzeigen müssen Preise umgesteckt werden – was Probleme machen kann.
In Supermärkten ohne digitale Anzeigen müssen Preise umgesteckt werden – was Probleme machen kann. © dpa/Georg Wenzel

Was tun, wenn im Supermarkt der Preis am Regal nicht mit dem Original-Preis übereinstimmt? Das KVR klärt über geltende Preise auf und erklärt, was der Kunde selbst tun kann:

München ‒ Dass in fast allen Branchen immer mehr Fachkräfte fehlen, ist kein Geheimnis. Durchaus plausibel schien darum auch ein Schild, das in der vergangenen Woche am Eingang eines Supermarkts im Münchner Norden hing: „Aufgrund von Personalmangel stimmen einige Preise am Regal nicht mit dem Original-Preis an der Kasse überein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten“ war dort drei Tage in roter Schrift zu lesen. Entfernt wird das Schild erst, als Hallo bei dem Lebensmittelhändler nachfragt, was es mit dem Hinweis auf sich hat.

„Aus unserer Sicht hat sich da jemand einen schlechten Scherz erlaubt“, teilt ein Sprecher des Unternehmens daraufhin mit. Das Plakat sei nicht von Mitarbeitern aufgehängt worden, zudem herrsche in der besagten Filiale nicht mal Personalmangel. „Wenn Preise verändert werden, bedarf das natürlich einer kleinen Vorlaufzeit. Aber wir versuchen, das Umstecken so zeitnah wie möglich zu erledigen“, erklärt der Sprecher.

Falsche Preise durch Personalnot?: Ein Bußgeld ist Einzelfallentscheidung

Fakt ist: Was eine Ware kostet, muss leicht erkenn- und eindeutig zuordbar sein. Das ist in der Preisangabenverordnung festgelegt. Dass diese eingehalten wird, kontrolliert die Lebensmittelüberwachung der Bezirksinspektionen – in München gehören diese zum Kreisverwaltungsreferat (KVR). Dem Referat zufolge finden Kontrollen stichprobenartig und nach Beschwerden statt. Seit Kurzem könnten Bürger diese auch per Online-Formular einreichen.

Zu dem Fall des Münchner Supermarkts teilt das KVR auf Hallo-Anfrage mit: Werden Kosten, egal aus welchem Grund, systematisch nicht eindeutig ausgewiesen – wie es das Plakat am Eingang des Marktes suggerierte  –, handele es sich um einen Verstoß gegen Preiswahrheit und -klarheit. „Das könnte ein Bußgeld zur Folge haben“, sagt KVR-Sprecher Julien Chauve. Ob es wirklich so weit kommt, hänge aber vom Einzelfall ab. „Da kommt es darauf an, wie gravierend der Fall ist oder ob der entsprechende Händler schon öfter wegen falscher Preisangaben aufgefallen ist.“

Falsche Preise durch Personalnot?: Kassenbon noch an der Kasse kontrollieren

Sind nur einzelne Preise fehlerhaft, ist die Situation schwieriger, wie Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern erläutert: „Auch wenn es überraschend ist, rechtlich ist es so, dass der Kauf an der Kasse stattfindet – und dort geschieht auch erst die Vereinbarung über den Preis.“ Darum sei es wichtig, den Bon noch an der Kasse zu kontrollieren – und zu teure Ware gegebenenfalls zurückzugeben. „Verlassen Sie jedoch den Supermarkt, wird eine Reklamation deutlich schwieriger.“ Aber auch generell bestehe kein Rechtsanspruch auf den billigeren Preis.

Fälle, in denen Händler aufgrund von Personalmangels tatsächlich Preise falsch ausweisen, sind bislang weder dem KVR noch der Verbraucherzentrale oder dem Handelsverband Bayern bekannt. Doch die Mitarbeiternot mache sich anderweitig bemerkbar: „Einige Märkte schließen ihre Frischetheken früher als das Geschäft“, nennt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern ein Beispiel.

Die Industrie- und Handelskammer München erklärt, dass „etliche Unternehmen“ Öffnungszeiten reduziert oder ihr Angebot eingeschränkt hätten. In Extremfällen hat der Personalmangel auch schon zu Geschäftsaufgaben beigetragen, wobei dafür meist mehrere Faktoren zusammenkommen.“

Falsche Preise selbst melden

Falsche oder unzureichende Preisauszeichnungen können die Münchner der Lebensmittelüberwachung beim KVR melden. Das geht entweder per E-Mail an lebensmittel.kvr@muenchen.de oder per Online-Formular unter https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-iii/10192936/

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