Fakt ist: Was eine Ware kostet, muss leicht erkenn- und eindeutig zuordbar sein. Das ist in der Preisangabenverordnung festgelegt. Dass diese eingehalten wird, kontrolliert die Lebensmittelüberwachung der Bezirksinspektionen – in München gehören diese zum Kreisverwaltungsreferat (KVR). Dem Referat zufolge finden Kontrollen stichprobenartig und nach Beschwerden statt. Seit Kurzem könnten Bürger diese auch per Online-Formular einreichen.
Zu dem Fall des Münchner Supermarkts teilt das KVR auf Hallo-Anfrage mit: Werden Kosten, egal aus welchem Grund, systematisch nicht eindeutig ausgewiesen – wie es das Plakat am Eingang des Marktes suggerierte –, handele es sich um einen Verstoß gegen Preiswahrheit und -klarheit. „Das könnte ein Bußgeld zur Folge haben“, sagt KVR-Sprecher Julien Chauve. Ob es wirklich so weit kommt, hänge aber vom Einzelfall ab. „Da kommt es darauf an, wie gravierend der Fall ist oder ob der entsprechende Händler schon öfter wegen falscher Preisangaben aufgefallen ist.“
Sind nur einzelne Preise fehlerhaft, ist die Situation schwieriger, wie Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern erläutert: „Auch wenn es überraschend ist, rechtlich ist es so, dass der Kauf an der Kasse stattfindet – und dort geschieht auch erst die Vereinbarung über den Preis.“ Darum sei es wichtig, den Bon noch an der Kasse zu kontrollieren – und zu teure Ware gegebenenfalls zurückzugeben. „Verlassen Sie jedoch den Supermarkt, wird eine Reklamation deutlich schwieriger.“ Aber auch generell bestehe kein Rechtsanspruch auf den billigeren Preis.
Fälle, in denen Händler aufgrund von Personalmangels tatsächlich Preise falsch ausweisen, sind bislang weder dem KVR noch der Verbraucherzentrale oder dem Handelsverband Bayern bekannt. Doch die Mitarbeiternot mache sich anderweitig bemerkbar: „Einige Märkte schließen ihre Frischetheken früher als das Geschäft“, nennt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern ein Beispiel.
Die Industrie- und Handelskammer München erklärt, dass „etliche Unternehmen“ Öffnungszeiten reduziert oder ihr Angebot eingeschränkt hätten. In Extremfällen hat der Personalmangel auch schon zu Geschäftsaufgaben beigetragen, wobei dafür meist mehrere Faktoren zusammenkommen.“
Falsche oder unzureichende Preisauszeichnungen können die Münchner der Lebensmittelüberwachung beim KVR melden. Das geht entweder per E-Mail an lebensmittel.kvr@muenchen.de oder per Online-Formular unter https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-iii/10192936/
Mit dem Hallo München-Newsletter täglich zum Feierabend über die wichtigsten Geschichten aus der Isar-Metropole informiert.