1. tz
  2. München
  3. Stadt
  4. Hallo München

Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei Krankheitssymptomen wieder möglich

Kommentare

Coronavirus - Telefonische Krankschreibung, München
Eine telefonische Krankschreibung ist bundesweit nun wieder möglich. © dpa

Corona-Sonderregelung reaktiviert: Mit einem Anruf beim Arzt können Personen mit Krankheitssymptomen jetzt wieder telefonisch krankgeschrieben werden.

München - Angesichts der aktuellen Corona-Infektionslage und der im Herbst bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison wurde die Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen bundesweit vorerst wieder eingeführt.

Corona-Sonderregelung wird reaktiviert: Telefonische Krankschreibung bundesweit wieder möglich

Volle Wartezimmer in Arztpraxen und damit das Entstehen neuer Infektionsketten sollen durch die Reaktivierung der Sonderregelung bestmöglich vermieden werden, um vor allem besonders Gefährdete wie Ältere oder chronisch Kranke, die dringend regelmäßig zum Arzt müssen, vor Infektionen zu schützen.

Vorerst befristet bis zum 30. November 2022 können Personen mit leichten Atemwegserkrankungen von ihrem Arzt daher wieder telefonisch bis zu sieben Tage lang krankgeschrieben werden.

Wegen Corona und der Grippe-Saison erhalten Kranke ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin ohne Besuch in der Arzt-Praxis - noch bis ins Jahr 2023.

Die Ärzte müssen sich dafür am Telefon persönlich vom Zustand der Patienten überzeugen. Nach den sieben Tagen kann die Krankschreibung einmalig telefonisch für weitere sieben Tage ausgestellt werden.

Mit dem Hallo München-Newsletter täglich zum Feierabend über die wichtigsten Geschichten aus der Isar-Metropole informiert.

Auch interessant

Kommentare