Der 61-Jährige wurde ein Tag später dem Haftrichter vorgeführt. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Er habe sich nicht nur wegen Vergewaltigung, sondern auch wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen und gefährliche Körperverletzungen zu verantworten, heißt es im Polizeibericht.
Die weiteren umfangreichen Ermittlungen sowohl zu den aktuellen als auch zu den früheren Taten werden durch das Kommissariat 22 (Körperverletzungsdelikte) fortgeführt.
Die Bundesregierung hat eine Liste an Anlaufstellen im Falle von häuslicher Gewalt zusammengestellt.
In München können sich Opfer von häuslicher Gewalt an die Beratungsstelle Frauennotruf (089/763737) oder die Frauenhilfe (089/354830) wenden.
Was ist häusliche Gewalt?
Unter häuslicher Gewalt ist jede Art körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zwischen Personen, die innerhalb einer bestehenden oder im Zusammenhang mit einer früheren häuslichen Gemeinschaft oder Beziehung verübt, versucht oder angedroht wird, zu verstehen. Sie ist gekennzeichnet durch das Ausüben von Macht und Kontrolle über einen anderen Menschen. Häusliche Gewalt ist unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder kulturellem Hintergrund.
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