Das MOR bleibt dabei: „Es kann nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es sich um Unfallhäufungsstellen handelt, durch Anbringen einer (zusätzlichen Hinweis-)Beschilderung oder Markierung auf die Gefahrenstelle hingewiesen werden. Dies ist an der beschriebenen Stelle nicht der Fall“, erklärt Sprecherin Franziska Hartmann auf
Hallo-Anfrage. Die Bürger könnten jedoch „die Polizei auf die wiederholten Verkehrsverstöße hinweisen und zum Beispiel auf eine intensive(re) Verkehrsüberwachung drängen“.
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