Strafbefehl wegen Hygienemängeln in „Bräurosl“ und „Donisl“ ‒ Oktoberfest-Wirt Reichert legt Einspruch ein

Der „Bräurosl“- und „Donisl“-Wirt erhebt Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Hygienemängeln. Peter Reichert war im vergangen Jahr erstmals als Wirt auf dem Oktoberfest.
München ‒ Der Oktoberfest-Wirt Peter Reichert muss wohl vor Gericht. Er habe Einspruch gegen seinen Strafbefehl wegen Hygienemängeln eingelegt, sagte eine Sprecherin des Münchner Amtsgerichts laut dpa am Dienstag. Das Gericht prüfe nun, ob ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt werde.
Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Lokal in München und das Wiesn-Zelt „Bräurosl“, in dem er im vergangenen Jahr erstmals Wirt war.
Strafbefehl wegen Hygienemängeln gegen Oktoberfest-Wirt - Reichert legt Einspruch ein
In zwei Fällen soll er dem Strafbefehl zufolge vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind.
Reichert wies die Vorwürfe laut dpa zurück: „Auf die Qualität im „Donisl“ und in der „Bräurosl“ war und ist Verlass“, erklärte er laut dpa kürzlich. In seinen Läden seien keine schlechten oder verdorbenen Lebensmittel verarbeitet oder in Umlauf gebracht worden.
„Donisl“-Wirt Reichert im vergangenen Jahr mit „Bräurosl“ auf der Wiesn
Der Oktoberfest-Wirt machte im vergangenen Jahr unter anderem Schlagzeilen mit einer Auseinandersetzung mit einem Security-Mitarbeiter.
Der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU) hatte daraufhin auf die Vorbildfunktion der Wiesn-Wirte verwiesen. „Ich habe Probleme damit, dem Münchner Bürger zu erklären, dass er sich auf der Wiesn anständig zu verhalten hat, wenn ein Wiesn-Wirt sich an diese Regeln nicht hält.“
Mit dem Hallo München-Newsletter täglich zum Feierabend über die wichtigsten Geschichten aus der Isar-Metropole informiert.