Wieder mehr Prostituierte in Bayern ‒ Zahl in München besonders hoch

Das Landesamt für Statistik veröffentlicht die Zahl der gemeldeten Prostituierten und Gewerbe in Bayern. Woher die Personen kommen, wie alt sie sind...
München ‒ Die Zahl der Prostituierten in Bayern ist wieder gestiegen. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik waren Ende 2022 insgesamt 4508 Personen in dem Gewerbe gemeldet. Das entspricht einem Anstieg von 12.2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021.
Wieder mehr Prostituierte in Bayern gemeldet - In München ist die Zahl besonders hoch
Die Zahl der angemeldeten Personen am liegt jedoch weiterhin deutlich unter der Zahl am Jahresende 2019 vor der Corona-Pandemie (8149 tätige Personen).
Über ein Drittel (35,4 Prozent bzw. 1594 Personen) gemeldeten Prostituierten wurde in der Stadt München registriert.
Landesamt für Statistik in Bayern: Zahl der Gewerbe gesunken - am meisten in München und Nürnberg gemeldet
Die Zahl der Prostitutionsgewerbe nahm zum Jahresende 2022 jedoch um 6,4 Prozent auf 423 ab (2021: 452).
119 der insgesamt 423 erfassten Gewerbe (28,1 Prozent) wurden von der Stadt München und 75 (17,7 Prozent) von der Stadt Nürnberg gemeldet. Ende des Jahres 2019 wurden insgesamt noch 517 Prostitutionsgewerbe gezählt.
Der Großteil der Beschäftigten hat im Betrachtungsjahr eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit (3917 Personen bzw. 86,9 Prozent), 591 (13,1 Prozent) eine deutsche. Am häufigsten haben tätige Personen eine rumänische Staatsbürgerschaft (1873 Personen bzw. 41,5 Prozent aller tätigen Personen).
157 angemeldete Personen waren im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (3,5 Prozent). 3436 Personen waren im Alter von 21 bis unter 45 Jahren (76,2 Prozent) und 915 waren 45 Jahre oder älter (20,3 Prozent).
Prostituiertenschutzgesetz
Mit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes zum 01.07.2017 besteht für Prostituierte und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die tätigen Personen durch Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel. Die gesetzliche Grundlage diene zugleich dazu, die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes zu verbessern und gefährliche Erscheinungsformen des Prostitutionsgewerbes zu reduzieren.
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