Salz wird im Sinne des Umweltschutzes unmittelbar nach dem Räumen und nur im Hauptstraßennetz auf Straßen mit Buslinienverkehr und an Gefahrenstellen eingesetzt. Im Nebenstraßennetz wird nur in Sonderfällen bei Glätte Splitt gestreut.
Da der Radverkehr auch im Winter immer mehr zunimmt, geht der Standard für den Winterdienst auf Radwegen weit über die rechtlichen Anforderungen hinaus. Auf allen Radverkehrsanlagen wird innerhalb von maximal drei Stunden nach dem Beginn des Schneefalls, ab einer Schneehöhe von drei Zentimetern, geräumt und gestreut.
Aufgrund der hohen Bedeutung des Radverkehrs in München hat der Stadtrat weitere Maßnahmen zur Optimierung des Winterdiensts auf Radverkehrsanlagen beschlossen. So wurde ein Winterroutennetz mit verkürzten Umlaufzeiten von zwei Stunden eingeführt.
Detaillierte Auskunft zum städtischen Winterdienst und zum Winterdienst auf Radwegen gibt es auf der Homepage der Stadt. Dort informiert das Baureferat auch darüber, wer außerhalb des Vollanschlussgebietes für den Winterdienst auf den Gehwegen verantwortlich ist.
Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Winterdienst können sich Bürger an die Service-Telefonnummer 089/23361201 des Baureferats wenden.
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