Soforthilfe: Die Stadtwerke München übernehmen Abschlag für Gas im Dezember

Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Was Kunden der Stadtwerke München jetzt wissen müssen.
Die Preise auf dem Energiemarkt sind sehr stark gestiegen. Deshalb waren viele Energieversorger ‒ so auch die Stadtwerke München (SWM) ‒ gezwungen, ihre Preise deutlich zu erhöhen.
Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung eine Soforthilfe für Erdgas beschlossen, um die Bürger und kleinere Unternehmen zu entlasten. Die Soforthilfe ist eine Übergangslösung für die geplante Gaspreisbremse, die Anfang 2023 als eine weitere Entlastungsmaßnahme greift.
Soforthilfe der Stadtwerke München: Gas-Kunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen
Die SWM setzen diese Entlastung unverzüglich um. Für die allermeisten Kunden bedeutet das, dass sie im Dezember keinen Abschlag für Wärme oder Erdgas zahlen müssen, teilen die SWM.
Wer erhält die Soforthilfe?
Von der einmaligen Soforthilfe für Erdgas profitieren die Erdgaskund der SWM, insbesondere Haushaltskunden und kleine und mittelständische Unternehmen bis zu einem Jahresverbrauch von 1 500 000 Kilowattstunden (kWh).
Wie bekomme ich die Soforthilfe?
In einem ersten Schritt erhalten die berechtigten Kunden eine vorläufige Leistung. Hierzu werden bei Lastschrifteinzug die Erdgas-Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 nicht eingezogen oder wieder zurückgebucht.
Wenn im Dezember keine Abschlags- oder Vorauszahlung vorgesehen ist, wird die Voraus- beziehungsweise Abschlagszahlung im Januar 2023 nicht eingezogen.
Sollten Kunden monatliche Zahlungen selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen diese Kunden die Zahlung für Dezember oder – wenn im Dezember keine Zahlung zu leisten ist – für Januar nicht leisten.
Wenn im Dezember und Januar keine Abschlagszahlung vorgesehen ist, wird der Entlastungsbetrag bis zum 31. Januar 2023 durch die SWM ausgezahlt.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
In einem zweiten Schritt wird der Entlastungsbetrag Erdgas ermittelt. Dieser wird spätestens mit der ersten Rechnung, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst, berücksichtigt. Dabei wird die vorläufige Leistung verrechnet.
Kunden erhalten eine Entlastung in Höhe von einem Zwölftel ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis.
Der Jahresverbrauch wird anhand der Werte ermittelt, die der Erdgas-Lieferant im September 2022 prognostiziert hat. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Was gilt für Fernwärme-Kunden?
Die Stadtwerke München teilen auf ihrer Homepage mit, dass Informationen für Fernwärme-Kunden in Kürze folgen.
Umfassende Infos und Erläuterungen zur Soforthilfe im Dezember gibt es auf der Homepage der Stadtwerke München.
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