Teures München ‒ Bezirk zahlt mehr Geld an Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige

Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen erhalten ab dem Jahr 2023 mehr Geld vom Bezirk Oberbayern. Was zu beachten ist
München ‒ 2023 bekommen Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen in Stadt und Landkreis München sowie in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern.
Voraussetzung sei, dass sie vom Bezirk Oberbayern Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, teilt der Bezirk Oberbayern mit. Generell gelten in Oberbayern die Regelsätze des Bundes (siehe „Überblick“).
München und Landkreis: Höhere Sozialhilfe-Sätze für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige
„Die Landeshauptstadt und der Landkreis München sowie die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg finanzieren jedoch als örtliche Sozialhilfeträger höhere Regelsätze“, heißt es in der Mitteilung.
Denn die Lebenshaltungskosten in München und Umland liegen „deutlich über dem Bundesdurchschnitt“, wie der Bezirk Oberbayern die höheren Sätze begründet.
„Personen, die von uns in den genannten Kommunen existenzsichernde Leistungen erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als die örtlichen Sozialhilfe-Empfängerinnen und -Empfänger. Hier gilt für uns das Gebot der Gleichbehandlung.“
Auch der Barbetrag (Taschengeld) für volljährige Menschen, die in stationären Einrichtungen (z. B. im Pflegeheim) leben, erhöht sich entsprechend: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe I.
Die Regelbedarfsstufen I bis III gelten für Erwachsene, die Stufen IV bis VI für Jugendliche und Kinder. Der Satz in Stufe IV berücksichtigt den erhöhten Bedarf von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren.
Sozialhilfe in Stadt und Landkreis München: Regelbedarfsstufen im Überblick
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | Barbetrag St. I | |
Bund | 502 Euro | 451 Euro | 402 Euro | 420 Euro | 348 Euro | 318 Euro | 135,54 Euro |
München-Stadt | 527 Euro | 473 Euro | 421 Euro | 439 Euro | 361 Euro | 330 Euro | 142,29 Euro |
München-LK | 517 Euro | 464 Euro | 414 Euro | 432 Euro | 358 Euro | 327 Euro | 139,59 Euro |
FFB | 529 Euro | 475 Euro | 424 Euro | 440 Euro | 361 Euro | 332 Euro | 142,83 Euro |
Starnberg | 529 Euro | 475 Euro | 424 Euro | 440 Euro | 361 Euro | 332 Euro | 142,83 Euro |
(Quelle: Bezirk Oberbayern)
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige
Der Bezirk Oberbayern finanziert nach eigenen Angaben Leistungen der Eingliederungshilfe für rund 50.000 Menschen mit Behinderungen. Hilfe zur Pflege erhalten fast 19.000 Menschen in Oberbayern, die ihre ambulante oder stationäre Pflege nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können.
Für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gibt der Bezirk im Jahr 2023 rund 1,34 Milliarden Euro aus, für die ambulanten und stationären Hilfen für pflegebedürftige Menschen 326,6 Millionen Euro.
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