Ab dem 16. Januar können Münchner auf den Wärmefonds der Stadtwerke zurückgreifen - Wie man die Leistungen erhalten kann

Die SWM starten am 16. Januar ihren angekündigten Wärmefonds, aus dem hilfsbedürftige Münchner im Härtefall schöpfen können. Wie man die Leistungen erhalten kann:
Einkommensschwache Münchner können ab dem 16. Januar finanzielle Unterstützung zur Bezahlung der Gasrechnung anfordern. Die Stadtwerke München (SWM) setzen den angekündigten Wärmefonds um. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben Bürgermeisterin Verena Dietl und Sozialreferentin Dorothee Schiwy heute gemeinsam mit Martin Janke, SWM-Projektleiter des Wärmefonds, und Julia Sterzer, Sprecherin der Träger der freien Wohlfahrt, die Details zu den Voraussetzungen und der Beantragung bekannt.
Einen Antrag auf Unterstützung können Münchner stellen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, den grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Einkommen unter der Münchner Armutsschwelle beziehen. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt beispielsweise für einen Ein-Personenhaushalt bei 1.540 Euro netto, für einen Zwei-Personenhaushalt bei 2.310 Euro netto und für eine Familie mit einem Kind unter 14 Jahren bei 2.770 Euro netto. Auch BaföG- oder BAB-Beziehende, die einen eigenen Haushalt führen, können die Hilfe beantragen.
Wärmefonds der SWM: So kommen Sie an die Leistungen
Keinen Anspruch auf Unterstützung aus dem Wärmefonds haben Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Die Pauschalen können Bedürftige an verschiedenen Stellen beantragen. In den verschiedenen Sozialbürgerhäusern oder bei den Trägern der freien Wohlfahrt. Die Anträge sollen so einfach wie möglich gestellt werden können, dabei wird aber auch auf möglichen Missbrauch geachtet. Dazu wurde eine eigene IT-Anwendung entwickelt.
- - Eine persönliche Antragstellung ist notwendig.
- - Der Antrag kann von der Website heruntergeladen werden und ist mit Ausfüllhinweisen versehen. Dieser sollte ausgedruckt und bereits vor der Antragstellung so weit wie möglich ausgefüllt werden.
- - Wer keine Möglichkeit zum Ausdruck hat, kann den Antrag auch bei den Anlaufstellen erhalten und dort gemeinsam mit der/dem jeweiligen Wärmefondsbeauftragten ausfüllen.
- - Weitere Informationen dazu, welche Unterlagen mitzubringen sind, können auch über die Hotline erfragt werden.
- - Die Person, die den Antrag stellt, muss grundsätzlich Empfänger*in der Heizkostenabrechnung sein. Kann diese*r den Antrag nicht persönlich stellen, benötigt die Vertretung eine Vollmacht, die unter http://www.waermefonds.de/download zu finden ist.
- - Neben einem Ausweisdokument werden insbesondere der Verbrauchsnachweis (Jahresrechnung in Form von Nebenkostenabrechnung oder
Verbrauchsrechnung, Beleg über Abschlagzahlungen) sowie Nachweise zum Einkommen vorzulegen sein. - - Bei Vorliegen des grauen München-Passes bzw. bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag entfällt die Einkommensprüfung.
- - Expert*innen aus der Sozialarbeit übernehmen die Prüfung und die Vergabe der Mittel.
- - Die SWM werden im Rahmen ihrer Kommunikation den Wärmefonds breit präsentieren.
Bürgermeisterin Verena Dietl rechnet damit, dass zehntausende Haushalte auf die Hilfe zurückgreifen werden. Daher freut sie sich, dass das Angebot der Stadt noch rechtzeitig erscheinen wird. Sie zählt auf die unbürokratische Unterstützung.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy nennt auf der Pressekonferenz auch konkrete Zahlen: So soll pro Haushalt nur eine Pauschale ausgezahlt werden, um möglichst vielen möglichst schnell zu helfen. Pro Einzelperson soll die Pauschale 700 Euro betragen, für jede weitere Person sollen 300 Euro ausgezahlt werden.
Wärmefonds der SWM: Wo Sie Beratung bekommen
Der Projektleiter der SWM, Martin Janke, sieht die Stadtwerke in der Pflicht, den Zugang zum Förderungsangebot so einfach wie möglich zu gestalten. So will er die Webseite zum Hilfsfond in mehreren Sprachen und in leichter Sprache einrichten. Videos sowie Hinweise in Kundenberatungen sollen das Angebot noch unterschwelliger erreichbar machen.
Die Diakonie München stellt zudem eine telefonische Beratungsstelle zur Verfügung. Diese ist unter der Telefonnummer 126991-5150 ab kommenden Montag, 9. Januar, von Montag bis Freitag von 9-17 Uhr erreichbar (nicht an Feiertagen). Wo und wann konkret die Antragstellungen jeweils möglich sind, ist auf http://www.waermefonds.de/anlaufstellen oder über die Hotline zu erfahren.
Die SWM finanzieren den Wärmefonds mit 20 Millionen Euro auf zwei Jahre. Damit ergänz die Stadt München ihr Unterstützungsangebot für hilfsbedürftige Münchner weiter. Bürger können den kommunalen Stromkostenzuschuss für Personen mit geringem Einkommen in Sozialbürgerhäusern beantragen, außerdem wurde der Härtefallfonds aufgestockt. Das Sozialreferat vermittelt kostenlose Energieberatungen und die Sozialbürgerhäuser können bei drohenden Stromsperren finanziell nachhelfen.
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