Betrug am Telefon: Fake-Chef ergaunert in München mehrere Hunderttausend Euro

Ein Anrufer gibt sich als Geschäftsführer aus und bringt einen Mitarbeiter dazu, Hundertausende Euro zu transferieren. Die Polizei München kann die Überweisung stoppen.
Der Kreis Betrugsanrufe weitet sich nun auf offizielle Kreise aus. So geschehen am vergangenen Donnerstag, als ein Mitarbeiter einer Elektronikfirma im Landkreis München von einem unbekannten Mann angerufen wurde. Er gab sich als Geschäftsführer der Muttergesellschaft ebendieser Firma mit Sitz in Japan aus, berichtet die Polizei.
Da der Anrufer dabei die tatsächliche Rufnummer der Muttergesellschaft nutzte, ging der Mitarbeiter davon aus, dass es sich um den tatsächlichen Geschäftsführer handelt.
Betrug aufgeflogen: Polizei München stoppt Überweisung auf Fake-Konto
Der Täter erzählte eine für den Mitarbeiter nachvollziehbare Geschichte, wonach er finanzielle Unterstützung der Firma im Landkreis München benötigt. Dem Mitarbeiter wurden während des Telefonats eine Konto-Adresse genannt, an die Gelder im Wert von mehreren Hunderttausend Euro überwiesen werden sollten. Dies veranlasste der Mitarbeiter ungleich über die Buchhaltung der Firma.
Erst im Nachhinein kamen dem Mitarbeiter Zweifel und er erstattete Anzeige. Die Beamten informierten umgehend das Wirtschaftskriminalität, das „über Interpol (Financial Crime Unit) eine Sicherstellung der Vermögenswerte im Empfängerland veranlasste“, heißt es im Polizeibericht vom Dienstag.
Durch das schnelle Handeln konnte die Überweisung noch vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto angehalten werden.
„Chef-Betrug“: Warnhinweis der Münchner Polizei
Die Polizei München warnt vor der Betrugsmasche des sogenannten „CEO Fraud“. Unbekannte Täter geben sich, nach Sammlung jeglicher Art von Information über das anzugreifende Unternehmen, als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages auf in- oder ausländische Konten.
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail. Diese wird durch den Täter verfälscht, sodass sie beim Mitarbeiter des Unternehmens den Eindruck erweckt, als würde es sich um den CEO des Unternehmens handeln. Durch teils geschickten Einsatz der folgenden Faktoren gelangen die Täter so immer noch an teils erhebliche Geldbeträge:
- Bezugnahme auf vorherige Kommunikation
- Einsatz von angeblichem Zeitdruck und Dringlichkeit
- Herausstellen der Wichtigkeit des angeschriebenen Mitarbeiters
- Begründung der Vertraulichkeit innerhalb des Unternehmens
- Autorität und Befugnis des vermeintlichen CEO werden eingesetzt
Polizei gibt wichtige Tipps gegen den „CEO-Fraud“
- Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind beziehungsweise wo und was Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrem Unternehmen publizieren.
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Phänomens.
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein.
- Bei ungewöhnlichen und gewöhnlichen Zahlungseingängen sollten, vor Veranlassung der Zahlung, folgende Schritte durchgeführt werden:
- ‒ Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
- ‒ Verifizieren der Zahlungsaufforderung durch Rückruf bei der Geschäftsleitung
- oder Kontrollinstanz
- Im Falle einer Überweisung schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der Bank und der örtlich zuständigen Polizei.
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