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Gerichte suchen Schöffen für 2024 bis 2028 – ein Planegger berichtet, wie das Ehrenamt läuft

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Von: Romy Ebert-Adeikis

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Er will nochmal: Peter von Schall-Riaucour reicht bei der Gemeinde Planegg wieder eine Bewerbung zum Schöffen ein.
Er will nochmal: Peter von Schall-Riaucour reicht bei der Gemeinde Planegg wieder eine Bewerbung zum Schöffen ein. © Romy Ebert-Adeikis

Gerichte suchen dringend Schöffen für die nächsten fünf Jahre. Ein Laienrichter aus Planegg berichtet von seinen Einsätzen als Schöffe.

Planegg ‒ Nach dem ein oder anderen Prozesstag kommt Peter von Schall-Riaucour ins Grübeln: „Man lernt, sein eigenes Leben mehr zu schätzen“, sagt der Planegger, der seit 2019 als Schöffe am Münchner Landesgericht tätig ist. Pro Jahr entscheidet er bei maximal zwölf Fällen mit – vom Diebstahl- oder Wirtschaftsdelikt bis hin zu versuchtem Totschlag. „Die Angehörigen im Gerichtssaal zu sehen, wenn jemand ins Gefängnis muss, oder Beklagte, die ihre Tat bereuen. Das trifft einen“, meint der Laienrichter. Für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 ist seine Bewerbung trotzdem schon wieder ausgefüllt. „Ich will noch mehr darüber erfahren, warum manche Menschen tun, was sie tun.“

In Planegg können Interessierte noch bis Freitag, 28. April, für ein Schöffenamt kandidieren. In ganz Bayern läuft aktuell die Suche. Derzeit gibt es laut Justizministerium bei bayerischen Gerichten 4619 Laienrichter.

Schöffen gesucht: Ehemaliger berichtet von „interessanter Lebenserfahrung“

„Ich werbe für das Ehrenamt, weil es eine sehr interessante Lebenserfahrung ist“, sagt von Schall-Riaucour. „Aber man muss es ernst nehmen.“ Nur um Geld zu verdienen oder Fernsehrichtern nachzueifern, sei das Amt nicht geeignet. Einerseits, weil die Ehrenamtlichen nur Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet bekommen. Andererseits, weil die Schöffen – zwei je Prozess – eine große Verantwortung tragen. „Sie sind den Berufsrichtern gleichgestellt und können das Urteil beeinflussen.

Juristische Vorkenntnisse brauche es dafür aber nicht unbedingt, sagt von Schall-Riaucour, der selbst als Student Jura im Nebenfach hatte. „Als Vertreter des Volkes geht es eher darum, den gesunden Menschenverstand einzusetzen.“ Den Strafrahmen gibt ohnehin das Strafgesetzbuch vor. Bei der Urteilsfindung werde von den Richtern aber auch eine Orientierung zur Strafhöhe gegeben, an die sich die Schöffen in der Diskussion halten sollten.

Infos zum jeweiligen Fall bekommen die Laienrichter ohnehin erst direkt vor dem Prozess. Grundsätzlich müssen alle am Anfang der Amtsperiode ein Grundlagenseminar und eine Justizvollzugsanstalt besuchen. „Aber eine Auffrischung später wäre sicher sinnvoll“, plädiert von Schall-Riaucour.

So kann man sich bewerben

Wer Schöffe werden will, reicht eine Bewerbung bei seiner Wohngemeinde ein. Das Formular sowie die jeweilige Bewerbungsfrist findet man auf der Internetseite der Kommunen. Der jeweilige Gemeinderat stellt dann eine Vorschlagsliste zusammen, aus der die Schöffenwahlausschüsse der Gerichte eine Auswahl treffen. Grundsätzlich gilt: Kandidaten müssen mindestens 25 und maximal 69 Jahre alt sein. Zudem dürfen sie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden und gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben.

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