Juristische Vorkenntnisse brauche es dafür aber nicht unbedingt, sagt von Schall-Riaucour, der selbst als Student Jura im Nebenfach hatte. „Als Vertreter des Volkes geht es eher darum, den gesunden Menschenverstand einzusetzen.“ Den Strafrahmen gibt ohnehin das Strafgesetzbuch vor. Bei der Urteilsfindung werde von den Richtern aber auch eine Orientierung zur Strafhöhe gegeben, an die sich die Schöffen in der Diskussion halten sollten.
Infos zum jeweiligen Fall bekommen die Laienrichter ohnehin erst direkt vor dem Prozess. Grundsätzlich müssen alle am Anfang der Amtsperiode ein Grundlagenseminar und eine Justizvollzugsanstalt besuchen. „Aber eine Auffrischung später wäre sicher sinnvoll“, plädiert von Schall-Riaucour.
Wer Schöffe werden will, reicht eine Bewerbung bei seiner Wohngemeinde ein. Das Formular sowie die jeweilige Bewerbungsfrist findet man auf der Internetseite der Kommunen. Der jeweilige Gemeinderat stellt dann eine Vorschlagsliste zusammen, aus der die Schöffenwahlausschüsse der Gerichte eine Auswahl treffen. Grundsätzlich gilt: Kandidaten müssen mindestens 25 und maximal 69 Jahre alt sein. Zudem dürfen sie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden und gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben.
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