Von der Leinenpflicht betroffen wären Tiere ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern. Eine solche Regelung gilt in Krailling bereits – ausgenommen sind die großen Freiflächen an der Sanatoriumswiese oder am Osthang. Gauting hat bisher nur für einzelne, auffällige Tiere eine Leinenpflicht erlassen. In Neuried und Gräfelfing sind freilaufende Hunde nur an bestimmten Orten unerwünscht – etwa auf Spielplätzen, Liegeflächen oder in Zieranlagen. In Gräfelfing hatte die Gemeinde einst eine generelle Leinenpflicht für den Anger diskutiert, dann aber wieder verworfen.
An der Sinnhaftigkeit des Leinenzwangs zweifelt auch mancher Hundehalter in Planegg „Sind wir wirklich ein Volk, das vor allem und jedem Angst hat und somit auch den Tieren den gebotenen Freiraum nimmt?“, fragt sich Wolfgang Cebulla, der stattdessen für einen „Hundeführerschein“ plädiert. Den fände die Gemeinde ebenfalls besser, aufgrund der aktuellen Rechtslage könne eine solche Pflicht aber nicht verordnet werden. Schon in der kommenden Gemeinderatssitzung könnte das Thema Leinenpflicht auf der Tagesordnung stehen.
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