1. tz
  2. München
  3. Stadt

Hitlergruß - Stadtrat Richter verurteilt

Kommentare

So legte der BIA-Stadtrat Karl Richter am 2. Mai seinen Amtseid ab. Die CSU-Fraktion zeigte ihn geschlossen an.
So legte der BIA-Stadtrat Karl Richter am 2. Mai seinen Amtseid ab. Die CSU-Fraktion zeigte ihn geschlossen an. © Haag

Der einzige Rechtsextreme im Münchner Stadtrat ist vom Amtsgericht wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 5600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Die ausgestreckte rechte Hand des Herrn Richter war ein Hitlergruß! Für Amtsrichter Thomas Müller war die Geste des rechsextremen Stadtrats bei seiner Vereidigung am 2. Mai im Alten Rathaus eindeutig eine strafbare Handlung. Karl Richter, der für die Tarnliste BIA in den Stadtrat einzog und für die NPD in den Landtag einmarschieren will, wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 40 Euro (5.600 Euro) verurteilt.

Karl Richter war bei seiner Vereidigung am äußersten Rand gestanden, aus seiner Sicht am ganz linken. Als er vor Oberbürgermeister Ude die Eidesformel sprach, hielt er seine rechte Hand nicht wie allen anderen Neulinge senkrecht, sondern streckte sie schräg nach vorne. Mit angewinkeltem Ellbogen zwar, aber als eindeutige Geste, wie die CSU-Stadträte Marian Offman und Robert Brannekämper vor Gericht bezeugten. Er und seine Fraktionskollegen seien auf der gegenüberliegenden Seite gestanden und hätten alles genau gesehen, sagte Offman: „Ich bin gleich aufgesprungen, am liebsten wollte ich zu ihm hingehen.“

Auch bei der SPD fiel das Verhalten des Neu-Stadtrates auf. Fraktionsmitarbeiter Peter S., der seine Genossen fotografieren wollte, richtete seine Kamera auf Karl Richter. „Aus meiner Perspektive war es so relevant, dass ich es fotografiert habe.“ Auf dem Richtertisch liegen freilich auch Bilder von Reportern. Stets dasselbe Bild: Richters Arm geht nach vorn!

Lesen Sie auch:

Heute muss Stadtrat Richter vor den Richter

Richter machte eine Nachlässigkeit geltend: „Ich möchte nicht ausschließen, mich nicht auf die korrekte Haltung des rechten Armes konzentriert zu haben.“ Aber er mache „keinen Hehl“ aus seiner politischen Gesinnung. Sein Anwalt Sewarion Kirkitadse plädierte auf Freispruch. Ein nicht ganz ausgestreckter Arm sei kein Hitlergruß.

Richter Müller hält die Geste des Angeklagten indessen für eine bewusste Provokation: „Das ist unerhört.“ Ausgerechnet bei einer Veranstaltung, bei der ein Eid auf die demokratischen Grundwerte geleistet werde und ausgerechnet an einem Ort, an dem Goebbels die Reichspogromnacht ausgerufen hatte, so Müller, „kann ich mir eine schwerwiegendere Tatbegehung kaum noch vorstellen“.

Quelle: tz

Auch interessant

Kommentare