Einer von Tausenden, dem Vertrag gekündigt wurde: Jetzt knöpft sich Münchner die Stadtsparkasse vor

Dieter N. (79) war einer von Tausenden Münchnern, denen die Stadtsparkasse den lukrativen Prämiensparvertrag gekündigt hatte. Vor Gericht kämpft der Rentner jetzt um hohe Nachzahlungen, die ihm zustehen.
München - Lächelnd sitzt Dieter N. (79) über seinen Bankunterlagen. Mit gutem Grund: Das Landgericht München I sprach dem Rentner in erster Instanz rund 8000 Euro zu. Es sind die Zinsnachzahlungen aus zwei Prämiensparverträgen bei der Stadtsparkasse, die Dieter N. bereits im Jahr 1997 abgeschlossen hatte.
Doch damit wollte sich die Sparkasse nicht abfinden - und ging in Berufung. Am Oberlandesgericht kam es zum nächsten Prozess, den der Rentner bestreiten muss. Ein echtes Ärgernis! Denn Dieter N. ist einer von zehntausenden Münchnern, die vor vielen Jahren den damals sehr lukrativen Prämiensparvertrag abgeschlossen hatten. Rund 3,5 Prozent Zinsen waren einst garantiert - heute kaum noch zu glauben. Zusätzlich gab es seinerzeit aber auch noch Bonuszahlzungen der Sparkasse. Sie warb vor allem mit hohen Zinsen - aber auch mit Vertrauen in ihre Finanzdienstleistungen.
München: Rentner verklagt die Stadtsparkasse und kämpft um seine Zinsen
Ein Versprechen, das in Bezug auf die Prämiensparverträge anscheinend wenig Wert hat. „Vielen langjährigen Sparkassen-Kunden stehen aus den damals geschlossenen Prämiensparverträgen noch Zinsnachzahlungen zu“, sagt Rechtsanwältin Sarah Mahler, die Dieter N. vor Gericht vertritt. „Leider zeigt sich die Stadtsparkasse wenig kompromissbereit und geht nicht auf die betroffenen Kunden zu - sondern zwingt die Kunden letztendlich in Klageverfahren.“
Auch Dieter N. muss in hohem Alter nun um seine Zinsen kämpfen - obwohl er mehr als drei Jahrzehnte lang diszipliniert gespart hatte. Rund 72.000 Euro an Einlagen kamen so zusammen, wie gestern vor Gericht erklärt wurde. „Aber auf die Zinsen warte ich bis heute“, sagt der Rentner.
Prozess in München: Oberlandesgericht will jetzt einen Gutachter einsetzen
Doch so schnell wird es in seinem Fall wohl keine Lösung geben. „Es geht in diesem Verfahren hier allein um die Verzinsung der Verträge, nicht um die Wirksamkeit der Kündigung. Wir werden keine grundsätzliche Entscheidung treffen“, stellten die Richter am Oberlandesgericht klar. Und: „Ohne Gutachten wird nichts gehen“.
Das ist auch im Sinne von Dieter N., der seinen Fall geklärt wissen will. Doch es gibt zwei Probleme. Nummer eins: Das Gutachten kostet bis zu 40.000 Euro - wirtschaftlich ist das nicht. Und Problem Nummer zwei: Die Richter des Oberlandesgerichts rechnen den Zinsanspruch anders als am Landgericht. Demnach stünden Dieter N. nur maximal 1500 Euro an Zinsnachzahlungen zu. „Wir wissen noch nicht, was rauskommen wird“, sagen die Richter. Klar ist nur: Eine gütliche Einigung war bislang nicht möglich.