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„Hätte niemals in dieses Auto steigen dürfen“: Moshammer-Mörder blickt zum Haftende auf seine Tat zurück

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Wlflings Fälle waren oft Stadtgespräch - so wie der Mord an Rudolph Moshammer.
Wlflings Fälle waren oft Stadtgespräch - so wie der Mord an Rudolph Moshammer. © Foto: Volker Dornberger/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Diese Woche wird Herish A. (43) abgeschoben. Der Moshammer-Mörder darf zurück in den Irak. Kurz vor seiner Ausweisung spricht A. nach Jahren erstmals über den Tag der Tat. Sein Anwalt erklärt, wie es für den verurteilten Mörder in Zukunft weitergeht.

München - Seine Abschiebung ist beschlossene Sache: In dieser Woche soll Herish A. (43) in den Irak ausgeflogen werden. Vor 18 Jahren hatte A. den Münchner Modezaren Rudolph Moshammer ermordet und damit bundesweit Entsetzen ausgelöst. Kurz vor seinem Abschied spricht der verurteilte Mörder nun erstmals über den schicksalhaften Tag im Januar 2005.

Moshammer-Mörder spricht über die Tat vor 18 Jahren

„Wenn ich auf mein Leben zurückblicke, sehe ich einen jungen Mann, der viele Probleme hatte“, sagt Herish A.. Rudolph Moshammer hatte der Iraker kennengelernt, als dieser am 14. Januar 2005 mit seiner Limousine am Hauptbahnhof entlang fuhr auf der Suche nach jungen Männer, mit denen er sich vergnügen konnte. Moshammer hatte Herish A. angesprochen. Der sagt heute: „Ich hätte niemals in dieses Auto einsteigen dürfen.“ Damals hatte A. hohe Spielschulden, womöglich willigte er deshalb ein und fuhr mit Moshammer in dessen Grünwalder Villa.

Dort kam es dann zu dem schrecklichen Verbrechen. Im Streit erdrosselte Herish A. den Modezaren mit einem Telefonkabel. Das Landgericht München II bewertete die Tat als Raubmord, verurteilte den Iraker am 21. November 2005 zu lebenslanger Haft und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Im Durchschnitt sitzen Straftäter in Bayern bei einem solchen Urteil 23 Jahre lang im Gefängnis. Bei Herish A. hatte die Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Straubing die Mindestverbüßungsdauer im Jahr 2020 auf 18 Jahre festgelegt. Diese war am heuer am 15. Januar abgelaufen. So erst war die Abschiebung des Mosi-Mörders möglich geworden.

München: Herish A. spricht erstmals über seinen Mord an Rudolph Moshammer

„Ich freue mich, dass ich auf dem Weg nach Hause bin“, lässt Herish A. nun über seinen Strafverteidiger Adam Ahmed ausrichten. Der hatte ihn seit der Tat im Januar 2005 vertreten und in den letzten Jahren auch für die Abschiebung gekämpft – mit Erfolg, sonst hätte Herish A. in Bayern wohl noch länger in Haft sitzen müssen. Denn eine vorzeitige Haftentlassung hatte das Landgericht Regensburg kürzlich abgelehnt. Eine Abschiebung befürwortete hingegen auch die Staatsanwaltschaft München I nach Verbüßung der Mindestdauer. Sonst hätte der Freistaat noch lange für den Mörder zahlen müssen.

Herish A. (43) erdrosselte Rudolph Moshammer 2005 mit einem Telefonkabel
Herish A. (43) erdrosselte Rudolph Moshammer 2005 mit einem Telefonkabel. © dpa

Der Modus der Abschiebung funktioniert genau so wie zuletzt im Fall des früheren Tennisstars Boris Becker: Er war nach Steuerverbrechen in England eigentlich zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, durfte nach verbüßten siebeneinhalb Monaten aber nach Deutschland zurück. Von der weiteren Strafvollstreckung wird in solchen Fällen dann abgesehen, wenn ein Täter in seine Heimat abgeschoben wird.

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Job-Perspektive im Irak – und Abschied vom Münchner Strafverteidiger

„Seine Familie wird ihn abholen“, sagt Adam Ahmed über Herish A. Dessen Perspektive sei nun „erst einmal anzukommen“. In der JVA Straubing hatte A. in der Wäscherei und Schreinerei gearbeitet, auch in seiner Heimat wolle er der Iraker „nun bald einen Job finden“, sagt Ahmed.

Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed vertritt Moshammer-Mörder Herish A. (43) seit 2005 - und setzte dessen Abschiebung durch
Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed vertritt Moshammer-Mörder Herish A. (43) seit 2005 - und setzte dessen Abschiebung durch. © dpa

Er hatte den Moshammer-Mörder seit der Tat begleitet – es war zugleich Ahmeds erster großer Fall als Anwalt. Am Freitag haben sich beide bereits verabschiedet. „Das war für mich persönlich auch schön“, sagt Ahmed. Denn er hatte Herish A. bereits 2005 versprochen, „dass ich ihn bis zum Ende begleite.“ Am Freitag bedankte sich der Iraker bei dem Münchner Strafverteidiger: „Sie haben Wort gehalten.“

Identitätsfragen geklärt – Moshammer-Mörder darf abgeschoben werden

Dabei stand die Abschiebung zuletzt noch auf der Kippe. Denn der Pass von Herish A. fehlte, der Irak wollte ihn zunächst nicht als Landsmann anerkennen. Am 12. Januar bestätigte das Landesamt für Asyl- und Rückführungen dann, die Ersatzpapiere seien besorgt – und alle Identitätsfragen geklärt.

„Mich freut es für Herish, dass jetzt alles ein Ende findet“, sagt Ahmed. Die Sozialarbeiter hätten ihm alles Gute gewünscht, der Iraker sei bereits aus Straubing verlegt worden. In den nächsten Tagen wird die Meldung erwartet, dass A. ausgeflogen wird. Für die deutschen Behörden ist der Fall Moshammer damit endgültig beendet.

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