Dort kam es dann zu dem schrecklichen Verbrechen. Im Streit erdrosselte Herish A. den Modezaren mit einem Telefonkabel. Das Landgericht München II bewertete die Tat als Raubmord, verurteilte den Iraker am 21. November 2005 zu lebenslanger Haft und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Im Durchschnitt sitzen Straftäter in Bayern bei einem solchen Urteil 23 Jahre lang im Gefängnis. Bei Herish A. hatte die Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Straubing die Mindestverbüßungsdauer im Jahr 2020 auf 18 Jahre festgelegt. Diese war am heuer am 15. Januar abgelaufen. So erst war die Abschiebung des Mosi-Mörders möglich geworden.
„Ich freue mich, dass ich auf dem Weg nach Hause bin“, lässt Herish A. nun über seinen Strafverteidiger Adam Ahmed ausrichten. Der hatte ihn seit der Tat im Januar 2005 vertreten und in den letzten Jahren auch für die Abschiebung gekämpft – mit Erfolg, sonst hätte Herish A. in Bayern wohl noch länger in Haft sitzen müssen. Denn eine vorzeitige Haftentlassung hatte das Landgericht Regensburg kürzlich abgelehnt. Eine Abschiebung befürwortete hingegen auch die Staatsanwaltschaft München I nach Verbüßung der Mindestdauer. Sonst hätte der Freistaat noch lange für den Mörder zahlen müssen.
Der Modus der Abschiebung funktioniert genau so wie zuletzt im Fall des früheren Tennisstars Boris Becker: Er war nach Steuerverbrechen in England eigentlich zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, durfte nach verbüßten siebeneinhalb Monaten aber nach Deutschland zurück. Von der weiteren Strafvollstreckung wird in solchen Fällen dann abgesehen, wenn ein Täter in seine Heimat abgeschoben wird.
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„Seine Familie wird ihn abholen“, sagt Adam Ahmed über Herish A. Dessen Perspektive sei nun „erst einmal anzukommen“. In der JVA Straubing hatte A. in der Wäscherei und Schreinerei gearbeitet, auch in seiner Heimat wolle er der Iraker „nun bald einen Job finden“, sagt Ahmed.
Er hatte den Moshammer-Mörder seit der Tat begleitet – es war zugleich Ahmeds erster großer Fall als Anwalt. Am Freitag haben sich beide bereits verabschiedet. „Das war für mich persönlich auch schön“, sagt Ahmed. Denn er hatte Herish A. bereits 2005 versprochen, „dass ich ihn bis zum Ende begleite.“ Am Freitag bedankte sich der Iraker bei dem Münchner Strafverteidiger: „Sie haben Wort gehalten.“
Dabei stand die Abschiebung zuletzt noch auf der Kippe. Denn der Pass von Herish A. fehlte, der Irak wollte ihn zunächst nicht als Landsmann anerkennen. Am 12. Januar bestätigte das Landesamt für Asyl- und Rückführungen dann, die Ersatzpapiere seien besorgt – und alle Identitätsfragen geklärt.
„Mich freut es für Herish, dass jetzt alles ein Ende findet“, sagt Ahmed. Die Sozialarbeiter hätten ihm alles Gute gewünscht, der Iraker sei bereits aus Straubing verlegt worden. In den nächsten Tagen wird die Meldung erwartet, dass A. ausgeflogen wird. Für die deutschen Behörden ist der Fall Moshammer damit endgültig beendet.
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