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Anklage erhoben: Mann muss sich für Äußerungen zum Überfall der Hamas auf Israel strafrechtlich verantworten

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Nicht einmal zwei Wochen nachdem ein 27-jähriger Münchner im Bayerischen Rundfunk die Taten der Hamas verharmloste und unterstütze, hat die Staatsanwaltschaft München nun Anklage gegen ihn erhoben. Alle Informationen im Überblick.

Update, 8. November, 13.10 Uhr: Wie die Generalanwaltschaft München am Mittwochmorgen gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) bestätigt, wurde Anklage gegen einen 27-jährigen Münchner erhoben, weil er vor laufender Kamera den Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober gutgeheißen hatte. Bei der Anklage handele es sich laut der dpa um die erste ihrer Art in Bayern, die wegen mutmaßlicher Straftaten in Zusammenhang mit dem Überfall der Hamas auf Israel steht.

Die Generalanwaltschaft rechtfertigt die Anklage damit, dass „die Äußerung des Angeschuldigten nach Auffassung der Generalanwaltschaft München geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Die Anklage wurde im Eilverfahren erhoben. Trotz des beschleunigten Verfahrens gelte aber nach wie vor die Unschuldsvermutung. Nun soll das Amtsgericht München entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

Erstmeldung, 7. November, 17.53 Uhr: Seine Aussagen in der BR-Fernsehsendung „Kontrovers“ werden einem 27-jährigen Münchner nun zum Verhängnis. Denn während der verbotenen Pro-Palästina-Demo am Odeonsplatz hat Maximilian H. wortwörtlich in die Kamera eines BR-Reporters Folgendes gesagt: „Für die Tat alleine habe ich kein Verständnis. Aber für die Jahre davor, was passiert ist, wenn ich mir dann diese Tat anschaue, dann sage ich: Das ist viel zu wenig.“ Mit der Tat ist der schreckliche Anschlag der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober gemeint.

Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

Aussagen, die den jungen Münchner nun hart zu stehen kommen könnten: Die Generalanwaltschaft München soll Anklage gegen ihn erhoben haben. Und das im Eilverfahren. Das berichtet am Dienstagabend, 7. November, die Bild. Was dem Münchner drohen könnte? Das Gesetz sieht für das Billigen von Straftaten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Am 13. Oktober fand trotz Verbot der Behörden eine Pro-Palästina Demonstration am Odeonsplatz statt.
Am 13. Oktober fand trotz Verbot der Behörden eine Pro-Palästina Demonstration am Odeonsplatz statt. © LEONHARD SIMON via www.imago-images.de

Angeklagter hat an verbotener Pro-Palästina-Demo teilgenommen

Eine Anfrage der Redaktion bei der Staatsanwaltschaft München blieb vorerst unbeantwortet. Gegenüber der Bild erklärt Oberstaatsanwalt Sebastian Murer aber wie folgt den Sachverhalt: „Nach Identifizierung des Täters wurde am 30. Oktober Anklage zum Amtsgericht München im beschleunigten Verfahren erhoben. Der Angeschuldigte, ein 27-jähriger Münchner und circa 100 weitere Personen, hatten am 13. Oktober am Münchner Odeonsplatz an einer zuvor untersagten Versammlung zur Solidarität mit dem palästinensischen Volk teilgenommen.“

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Für Murer bedeute das, dass „die Sympathiebekundungen, die der Angeschuldigte von sich gab, das Potential haben, erheblichen Unfrieden in der deutschen Bevölkerung zu verursachen.“

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