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Skandal bei Münchner Polizei: Beamter schlägt Verdächtigen ins Gesicht - Richterin ist entsetzt

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Bitter für das Polizeipräsidium: Ein 28-jähriger Beamter ist vom Amtsgericht wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Er hatte einen Verdächtigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen - die Richterin fand dafür harte Worte.

München - Dieses Urteil ist auch unangenehm für das gesamte Polizeipräsidium: Ein Beamter (28) ist vom Amtsgericht wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Pascal H. hatte einen Verdächtigen so heftig geschlagen, dass dieser blutüberströmt in der Haftzelle lag.

Seit März 2022 ist der Polizist bereits vom Dienst suspendiert, gestern folgte nun das strafrechtliche Urteil am Amtsgericht. Demnach muss H. insgesamt 100 Tagessätze à 80 Euro (also 8000 Euro) zahlen und ist damit vorbestraft.

München: Polizist verprügelte Verdächtigen, der blutüberströmt in der Zelle lag

Eine „klare Schlagbewegung“ sowie ein „erhebliches Vorgehen“ hatte Richterin Schorner festgestellt - und rügte, dass Pascal H. den Verdächtigen behandelt hätte, als ob dieser „keine Rechte mehr“ gehabt hätte. Ein ganz bitteres Zeugnis für den Münchner Polizisten. Dessen rüdes Verhalten hatten Kollegen mit der BodyCam gefilmt - wenig später wurde polizeiintern gegen Pascal H. ermittelt.

Pascal H. (28) wurde wegen Körperverletzung im Amt verurteilt
Pascal H. (28) wurde wegen Körperverletzung im Amt verurteilt © SIGI JANTZ

Mit Kollegen hatte H. den Mann unter Drogenverdacht am Hauptbahnhof einkassiert, auf der Wache in der Beethovenstraße wehrte der Verdächtige sich vehement, wie die Videoaufnahmen belegen. Darauf ist auch zu sehen, wie Pascal H. den gefesselten Mann auf eine Holzpritsche fallen lässt - der sei jedoch „vollkommen wehrlos gewesen“, gab die Richterin zu bedenken.

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Prozess in München: Beamter muss 8000 Euro Strafe wegen Körperverletzung zahlen

Ihn hatte der Beamte mit der Faust „mindestens einmal“ ins Gesicht geschlagen. Im Strafbefehl war die Staatsanwaltschaft von vier Schlägen ausgegangen, was sich aber nicht beweisen ließ. Die Prügelszenen auf Video bewertete die Richterin als „krass“ und rügte Pascal H., dass er nicht einmal sein Bedauern geäußert habe.

Er selbst rechtfertigte den Faustschlag mit einer angeblichen Bedrohungslage, die ein Gutachter und das Gericht aber anders bewerteten. Öffentlich wurde der Fall überhaupt erst, weil Pascal H. seinen Strafbefehl über 5000 Euro nicht akzeptieren wollte und Einspruch einlegte. Dadurch kam es zur Gerichtsverhandlung, die nun mit einer noch höheren Strafe für den Beamten endete.

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