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Kettensägen-Skandal: Ex-National-Torhüter Jens Lehmann (53) muss im Dezember vor Gericht

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Jens Lehmann
Der ehemalige Fußballer Jens Lehmann muss demnächst vor Gericht. © Sven Hoppe/dpa

Laut Polizei war Jens Lehmann (53) Ende Juli 2022 mit einer Kettensäge auf die Garage seines Nachbarn gestiegen und hatte dort einen Holzbalken durchgesägt. Wegen Sachbeschädigung wird dem Ex-National-Torwart jetzt der Prozess gemacht.

München - Jetzt wird es ernst für Jens Lehmann (53): Der frühere Fußball-Nationaltorwart muss in Starnberg vor Gericht. Dort soll er im Juli 2022 laut Polizei mit einer Kettensäge auf die Garage seines Nachbarn gestiegen sein und einen Holzbalken durchgesägt haben. Das verrückte Motiv: Angeblich soll der Holzbalken Lehmanns Blick auf den Starnberger See gestört haben.

Ein frecher Streich unter Nachbarn? Wohl kaum. Denn die Staatsanwaltschaft München II leitete nach dem Vorfall strafrechtliche Ermittlungen gegen Lehmann ein. Im März wurde dann Anklage wegen Sachbeschädigung erhoben. Seit heute ist klar: Lehmann muss wegen des Vorfalls nun tatsächlich vor Gericht.

München: Jens Lehmann soll mit Kettensäge das Nachbargrundstück beschädigt haben

„Mit Beschluss vom 23.10.2023 hat die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht Starnberg die gegen ein ehemaliges Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft gerichtete Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II vom 22.03.2023 wegen Sachbeschädigung und anderem ohne Änderung zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet“, teilt das Starnberger Amtsgericht mit.

Auch die Termine zur Hauptverhandlung wurden bereits festgelegt. Prozessauftakt ist demnach am Freitag, den 8. Dezember um 10 Uhr. Als Fortsetzungstermin wurde Freitag, der 22. Dezember, ebenfalls um 10 Uhr festgelegt. Insgesamt zwölf Zeugen sind laut Gericht geladen. Das Strafverfahren ist öffentlich und wird jeweils auf Sitzungssaal 125 im Starnberger Amtsgericht stattfinden.

Prozess um Jens Lehmann: Ex-National-Torwart hält sich für unschuldig

Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt für Jens Lehmann die Unschuldsvermutung. „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe treffen so nicht zu“, hatte Lehmann bereits im Internet geschrieben. Dem Vernehmen nach will Lehmann sich zum Prozessauftakt zu den Anklagevorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern.

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