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München - Die Regierung von Oberbayern hat eingelenkt. Anders als zuerst verlautet, bekommen Eltern in München nun doch die trotz des Kita-Streiks gezahlten Gebühren erstattet.
Wie die Stadtrats-SPD mitteilt, darf die Stadt die Kita-Gebühren und das Verpflegungsgeld für den jüngsten Kita-Streik nun doch in vollem Umfang zurückbezahlen – ab dem ersten Tag und ohne Staffelung. Dazu, so heißt es in der Mitteilung, müsse sie nur rückwirkend nur ihre Gebührensatzung ändern.
Die Regierung von Oberbayern als rechtliche Aufsichtsbehörde teilte heute in einer Pressemitteilung auf ihrer Homepage mit, dass sie keine Einwände gegen dieses Verfahren habe. Dort heißt es: „Eine solche Begünstigung für die Eltern, die ja regelmäßig Gebührenschuldner sind, ist rechtlich unproblematisch, zumal dies für die Stadt angesichts ihres Gesamthaushaltes nur geringe Bedeutung hat."
Die Stadt hat also nun grünes Licht für eine rückwirkende Änderung der städtischen Kindergarteneinrichtungsgebührensatzung und daran anschließend für die entsprechenden Rückzahlungen.“
Die SPD-Stadtratsfraktion hatte am 12. Mai per dringlichem Antrag eine vollständige Rückerstattung der Kita-Gebühren gefordert.
Zunächst stellte sich die Regierung von Oberbayern dieser Initiative aber in den Weg: Sie stimmte eine „Sondererstattung“ von Besuchsgebühren, die über den in der Satzung festgelegten Umfang hinausgeht, nicht zu.
Demnach hätten die Eltern ihr Geld erst ab dem fünften aufeinanderfolgenden Streik-Schließungstag wiederbekommen, außerdem wäre die Höhe der Rückerstattungs-Summe gestaffelt gewesen.
Die SPD-Stadtratsfraktion ließ jedoch nicht locker: Fraktionschef Alexander Reissl beantragte in der Vollversammlung am 20. Mai mündlich, dass dann eben geprüft werden solle, ob die Satzung rückwirkend geändert werden könne. So wird es nun tatsächlich geschehen.
Beatrix Zurek, Stadträtin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagt: „Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, eine vollständige Rückerstattung der Kita- Gebühren durchzufechten. Gut dass die Regierung von Oberbayern ihre Einschätzung in dieser Frage noch einmal überdacht hat! Es wäre einfach nicht korrekt, wenn die Stadt Geld für eine Leistung einbehält, die nicht erbracht worden ist – zumal sie den Erzieherinnen und Erziehern an Streiktagen ja kein Gehalt bezahlt.
Jetzt gelte es, die Gebührensatzung so schnell wie möglich zu ändern, so Zurek weiter. Dann bleibe nur noch zu hoffen, dass bei der Schlichtung ein Weg gefunden wird, den Tarifkonflikt beizulegen, sodass den Familien weitere Arbeitsniederlegungen erspart bleiben.