Klage abgewiesen: Schuhbecks Sexgewürz siegt

München - Der Verband Sozialer Wettbewerb wollte Alfons Schuhbeck den Online-Verkauf seines "Sexgewürz" verbieten lassen. Gegen das erste urteil ging der Verband in Revision. Jetzt fiel das Urteil.
Der wohl schärfste Gerichtsprozess Münchens ging am Donnerstag in die zweite Runde. Und auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts darf Fernsehkoch Alfons Schuhbeck seine pikante Gewürzmischung weiterhin unter dem Namen „Sexgewürz“ im Internet vertreiben. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) zog schon Anfang September gegen Schuhbecks scharfe Würze vor das Münchner Landgericht – Ohne Erfolg.
Am Donnerstag legte der VSW vor dem Oberlandesgericht Berufung ein. Ergebnis: Wieder geht Schuhbeck als Gewinner hervor. Das Sexgewürz siegt! Schuhbeck zur tz: „Gott sei Dank ist die Sache vom Tisch.“