Große Aufregung: Münchner Jugendamt fragt Mutter nach Sexpartnern - die ist empört

Eigentlich wollte Ulrike H. nur einen Unterhaltsvorschuss für ihre 16-jährige Tochter beantragen. Doch die Fragen, mit der das Münchner Jugendamt sie konfrontierte, empfand sie als zutiefst beleidigend, sexistisch und diskriminierend.
München - Einen Unterhaltsvorschuss bekommen erziehende Elternteile, meist Mütter, vom Staat, wenn der andere für sein Kind nicht zahlt. Früher galt dies für Kinder bis zwölf Jahre, seit einer Gesetzesnovellierung wird dieses Geld auch bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Ulrike H. hatte den Vorschuss deshalb gleich Mitte vergangenen Jahres beantragt – der Vater ihrer Tochter ist unbekannt verzogen. Ende 2017 bekam Ulrike H. eine Einladung zum persönlichen Gespräch.
Im Jugendamt legt ihr eine Mitarbeiterin die Fragen vor. Zuerst klingt alles einigermaßen harmlos: Es geht um die Identität eines „vermeintlichen Vaters“: Wie er aussah, wie alt er sei. Dann liest Ulrike H. (Name geändert) wortwörtlich: „Wo und wann fand der Geschlechtsverkehr statt (Empfängniszeit, Angabe Hotel, Pension, Zimmernummer)?“, „Wie oft fand der Geschlechtsverkehr statt?“, oder „Kommen in der gesetzlichen Empfängniszeit vom… bis… weitere Männer als Vater in Frage? Wenn ja wer?“
„Wir müssen verdammt noch mal diese Fragen stellen“
Sie soll genau beschreiben, wie ihre Tochter gezeugt wurde? Ulrike H. ist wie vor den Kopf gestoßen. Doch die Amts-Mitarbeiterin habe sie nur angeherrscht: „Wir müssen verdammt noch mal diese Fragen stellen. Wir wollen uns nicht an ihrem Sexleben aufgeilen.“ Ulrike H. beantwortet die Fragen – so knapp wie möglich. Schließlich geht es um Geld für ihre Tochter. „Dabei bin ich ja kein Bittsteller – ich habe einen Rechtsanspruch darauf“, betont die 53-Jährige, die selbst als Sachbearbeiterin arbeitet.
Der Unterhalt ist inzwischen für sie geregelt, die Wut bleibt: „Ich verstehe ja, dass Frauen mithelfen müssen, einen zahlungsunwilligen oder -unfähigen Vater zu ermitteln. Aber nicht so“, sagt sie. „Ich finde, wer diese Fragen erdacht oder autorisiert hat, richtet Schaden an. Sie sind diskriminierend, weil ausschließlich Frauen angesprochen werden. Und sie sind sexistisch, weil die Intimsphäre der Befragten verletzt wird.“ Zudem hält sie die Formulierungen für primitiv und menschenverachtend. „Damit wird vermittelt, dass die Befragten eine herabwürdigende Behandlung verdienen.“
Das sagt das zuständige Münchner Sozialreferat
Das für das Jugendamt zuständige Münchner Sozialreferat sagt zu dem Fall: „Wir bedauern es sehr, wenn eine Kundin die Art der Befragung als entwürdigend empfunden hat.“ Das Sozialreferat lege „größten Wert darauf, dass gerade bei heiklen Themen der Umgang mit Kunden stets wertschätzend und angemessen ist“, sagt Referats-Sprecherin Hedwig Thomalla.
Aber: Um zu einer „gemeinsamen Lösung“ zu kommen, müsse die Antragstellerin auch „aktiv mitwirken“. Denn das Amt müsse entscheiden, ob ein Vorschuss, oder (falls der Vater nicht zu ermitteln ist) auch eine Ausfall-Leistung für den Kindesunterhalt gewährt wird. Dazu sei eine Befragung der Antragstellerin nun mal nötig – wozu es sogar eine eigene Vorschrift vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration gebe.
Thomalla zitiert: „Auch wenn es einer Mutter in gewissem Maße peinlich sein mag, die Umstände ihrer Schwangerschaft näher darzulegen, so bildet dies noch keinen hinreichenden Grund, die ihr mögliche Mitwirkung bei der Feststellung des Vaters gänzlich abzulehnen.“ Eine Befragung sei zur Klärung der Verhältnisse nötig.
Video: Alleinerziehende Mutter in Armut
Lesen Sie auch: Interview: Das sind die Pläne der neuen Jugendamts-Chefin
Video: Glomex