Deshalb erschien nicht die 61-Jährige, sondern ihr Betreuer auf der Wache und nahm den wiederentdeckten Schatz in Empfang. Anschließend zahlte er das Geld auf das Konto der Besitzerin ein. Wie es mit einem Finderlohn für den Nachmieter steht, ist nach Angaben der Polizei noch nicht klar.
Dass sich manche Leute für ihr Bargeld durchaus sehr kuriose Verstecke aussuchen, zeigt auch ein sensationeller Fall aus dem Jahr 2016: In einem Hohlraum hinter einer Steckdose fand ein Elektriker rund 87 000 Euro! Zum Teil in einer Salzdose, zum Teil in losen Bündeln.
Die zwei Finder – der Elektriker und die Mieterin der Wohnung, eine Krankenschwester – übergaben das Geld ordnungsgemäß den Behörden. Und gingen selbst leer aus, denn einen Finderlohn bekamen die beiden nicht. Es handelte sich nämlich nicht um eine Fundsache im rechtlichen Sinne – weil der Vormieter das Geld nicht verloren, sondern bewusst versteckt hätte, wie ein Gericht vergangenen März entschied.
Das dürfte bei dem Bargeld hinter der Heizung auch der Fall sein – ob der ehrliche Italiener trotzdem eine Belohnung bekommt, wird sich zeigen. Handelt es sich um eine Fundsache im rechtlichen Sinne, stehen dem Finder gesetzlich ab einem Wert von 500 Euro rund drei Prozent des Wertes zu. Das wären in diesem Falle immerhin um die 600 Euro. (leo)
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