Laser-Attacken auf Piloten auch am Münchner Flughafen

München - Immer öfter werden Flugzeuge im Landeanflug mit Laser-Strahlen beschossen, die Piloten dadurch geblendet. Auch in München soll es drei Fälle geben. Die Deutsche Flugsicherung warnt vor „gefährlichen“ Folgen.
Auch bei Landungen am Münchner Flughafen ist es heuer dreimal zu Blend-Attacken gegen Piloten durch so genannte Laserpointer gekommen. Das bestätigte das Polizeipräsidium Oberbayern. Angaben der Pilotenvereinigung Cockpit zufolge taucht dieses Problem in Norddeutschland noch weitaus häufiger auf. In Hamburg und Berlin sollen nahezu täglich neue Fälle bekannt werden, wonach Piloten durch gezieltes Anstrahlen mit Lasern gestört werden. Mit „dummen Jungs“-Streichen hat das Ganze nichts zu tun. Die Gesetz wertet solche Blend-Aktionen als gefährlichen Eingriffe in den Luftverkehr. Wer erwischt wird, dem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren.
“Wie einen Blitz“ müsse man sich einen Laserstrahl vorstellen, der frontal auf ein Flugzeugcockpit gerichtet wird, erklärt Jörg Handwerg von der Pilotenvereinigung Cockpit. Seit Monaten häufen sich Vorfälle auf deutschen Flughäfen, bei denen landende Flugzeuge mit sogenannten Laserpointern angestrahlt werden. Gerade in der Nacht, wenn die Pupillen des Piloten stark erweitert sind, sei dies lebensgefährlich. “Man sieht erstmal nichts mehr“, sagt Handwerg, “wie wenn man in einem abgedunkelten Raum sitzt, in dem plötzlich das Licht angemacht wird.“ Im Cockpit kann dies fatale Folgen haben.
“In den vergangenen Wochen häuften sich die Vorfälle“, bestätigt auch Kristina Kelek, Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. “Wir bewerten das als sehr gefährlich.“ Ihr seien Meldungen über Blendversuche aus Berlin, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart und Saarbrücken bekannt - auch in München soll es drei Fälle geben.
Die Piloten melden den Vorfall in der Regel den Fluglotsen, diese schalten die Polizei ein. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung analysiert derzeit einen Fall, bei dem es zu einer “Störung“ kam, teilte der Leiter Ulf Kramer mit. Genauere Angaben wollte er nicht machen.
„Vergleichbar mit Steinewerfern von Brücken“
Dummejungenstreich oder schwere Straftat? “Das ist vergleichbar mit den Steinewerfern von Brücken“, sagt Kelek. Laut Strafgesetzbuch handelt es sich bei den Laser-Attacken um gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, die laut Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.
Der Landeanflug sei eine der heikelsten Situationen beim Flug, erklärt Handwerg. Dort sei der Pilot in einer “Phase der höchsten Konzentration“, bei der kleinsten Ablenkung könne es zu Unfällen kommen. Auch der Autopilot helfe bei der Landung nicht. “Die Bedeutung des Autopiloten wird meistens überschätzt. Er kann Kommandos ausführen, die ihm der Pilot gibt.“ Dazu müsse dieser die Instrumente aber lesen können.
Neu ist das Phänomen nicht, vor allem in den USA und in Australien kam es in den vergangenen Jahren zu unzähligen Vorfällen. Ende der 90er Jahre seien weltweit 40 Fälle gemeldet worden, 2005 waren es schon 240 und 2007 gar 600, sagt Handwerg. Oftmals hätten Piloten kurz vor dem Aufsetzen auf der Rollbahn wieder durchstarten müssen, um kein Risiko einzugehen.
Laser wie „andere Waffen“ einstufen
Der Anstieg nun auch in Deutschland hänge damit zusammen, dass Laser heute viel einfacher und billiger zu haben seien, so Handwerg. Kleine Modelle in der Größe eines Schlüsselanhängers kosten nur wenige Euro. Sie werden vor allem für Präsentationen verwendet, strahlen aber nicht so intensiv, um Piloten im Landeanflug entscheidend zu stören. Stärkere Geräte sind mittlerweile aber auch erhältlich.
Weil es schwierig sei, Täter auf frischer Tat zu ertappen, fordert Handwerg, die Verbreitung von gefährlichen Laserstrahlern stärker einzuschränken. Man müsse die Laser einstufen “wie andere Waffen“, betont der Pilot, denn “gegen Menschen gerichtet handelt es sich hier definitiv um eine Waffe“.
dpa/Dieter Priglmeir