Die Polizei nimmt dazu Stellung: „Grundsätzlich sind die Einsätze der Polizei kostenfrei. Es gibt Ausnahmen, die abschließend gesetzlich geregelt sind (z.B. Fehlalarm).“ Allerdings: Bei Anwendung von unmittelbarem Zwang gegen Einzelpersonen sei eine Kostenerhebung gesetzlich vorgeschrieben – und dieser Fall liegt hier vor.
Um den Pater und seine Mitstreiter von der Straße zu lösen, habe sich speziell geschultes Personal mit Lösungsmaterial und einem entsprechend ausgerüsteten Dienstfahrzeug zum Einsatzort begeben müssen.
Alt bleibt dabei: Unfair. 250 Euro für drei Minuten „freundlich-kooperatives Miteinander“ seien unverhältnismäßig. Dem Beamten habe er die Arbeit immerhin erleichtert, indem er seine Hand hin und her bewegt habe, damit es schneller gehe.