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Leyla Davoodi: Mit 44 noch mal Azubi

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Leyla Davoodi
Juristin Leyla Davoodi macht nun eine Lehre als Bürokauffrau. © mw

München - Wieder einmal haben sich unsere Leser an den tz-Bürgeranwalt gewandt. Dieses Mal geht es um eine Lehrstelle und Roaminggebühren.

Frage: Mein Mann kommt aus dem Iran und ist in Deutschland als Flüchtling anerkannt. Er musste aus politischen Gründen das Land verlassen. Im Rahmen der Familienzusammenführung durften ich und unser gemeinsamer Sohn vor vier Jahren auch nach Deutschland kommen. Im Iran studierte ich Jura. Hier nützen mir meine Kenntnisse nichts, aber ich will und muss unbedingt wieder arbeiten. Allerdings ist es sehr schwer, einen Job zu finden. Die Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt sind hier ganz anders als bei uns im Iran. Bitte helfen Sie mir!

Leyla Davoodi (44), aus Puchheim

Antwort: Das Team des Bürgeranwaltes vermittelt zwar keine Arbeitsstellen, aber nachdem wir Leyla Davoodi kennengelernt hatten, fanden wir es schade, wenn die Arbeitskraft einer so gebildeten Frau, die auch Arbeiten weit unter ihrem Niveau annehmen würde, einfach brachliegt. Also fingen wir an zu telefonieren.

In Zusammenarbeit mit Dr. Manuel Leupold von der Fachstelle für Integration und Migration des Stadtbüros Germering schafften wir es, für die Iranerin eine Hospitanz bei den Johannitern in Puchheim zu finden. Aber die Stelle war nur auf einen Monat befristet. Allerdings traf Leyla Davoodi dort auf Arefeh Shariatmadari und diese setzte sich für die studierte Juristin ein. Nun brauchen die Johanniter zwar keine Fachleute für iranisches Recht, aber sie boten Leyla Davoodi trotz ihres Alters von 44 Jahren eine ganz normale Lehre als Bürokauffrau an, um ihr zu helfen, einen Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu finden.

Leyla Davoodi musste nicht lange überlegen. Sie hatte in kürzester Zeit relativ gut Deutsch gelernt, ihr Sohn ist inzwischen in einem Alter, in dem er nicht mehr dauernd die elterliche Betreuung braucht und die Chance war einmalig. Also sagte sie zu.

Arefeh Shariatmadari von den Johannitern ist begeistert von dem neuen Lehrling: „Wir freuen uns, mit welcher Begeisterung Leyla an ihrem Deutsch feilt. Auf den ersten Blick ist sie als Juristin natürlich überqualifiziert, aber sie weiß, dass sie bei uns sehr viel darüber lernen kann, wie in Deutschland Unternehmen funktionieren. Und genau das wird ihr helfen, bei uns ihren Weg zu machen.“

Roaming in der EU

Frage: Ich habe in der tz gelesen, dass ab Juli 2017 im EU-Ausland die Roaming-Gebühren entfallen. Dazu habe ich aber nun eine Frage: Gilt das für alle Verträge, also auch für bereits bestehende? Mein Anbieter, eine große deutsche Telefongesellschaft, hat mir nun nämlich mitgeteilt, dass das Wegfallen der Roaming-Gebühren nur bei neu abgeschlossenen Verträgen beziehungsweise bei Altverträgen gilt, wenn diese mit einem neuen Tarif verlängert werden. Stimmt das denn?

Franz Ostermeier, München

Antwort: „Nach unserer Rechtsauffassung ist es mit Inkrafttreten der Richtlinie im Juli 2017 für alle Mobilfunkbetreiber eine Pflicht, keine zusätzlichen Roaming-Gebühren zu erheben“, sagt Juliane von Behren, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale in Bayern. Für den Kunden heißt das, dass die Preise beziehungsweise die Flatrates, die er in Deutschland hat, dann auch innerhalb der EU gelten. Und dies auch bei Altverträgen, denn nach dem Willen der EU-Gesetzgebung dürfen vertragliche Flatrate-Pakete dann auch EU-weit ohne Preisaufschläge verbraucht werden.

Allerdings sind zum Schutz der Mobilfunkanbieter zwei Einschränkungen möglich, darüber informiert auch die Bundesnetzagentur. Sie können Kunden, die im Ausland einen günstigeren Handyvertrag abschließen oder eine günstigere Simkarte erwerben, Zusatzkosten aufbrummen, also weiterhin Roaming-Gebühren eintreiben. Und zwar dann, wenn Kunden ausländische Simkarten dauerhaft im Inland nutzen wollen und somit Dauer-Roaming betreiben wollen. Der Grenzwert dieses unzulässigen Volumens steht noch zur Diskussion – im Raum steht die Grenze von 30 Tagen zulassbarer Nutzung im EU-Ausland. Wer häufiger im Ausland ist, müsste dann wieder zusätzlich zahlen. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an den entsprechenden Regelungen für die sogenannte Fair-Use-Grenze.

Zudem soll es eine zweite Einschränkung zugunsten der Mobilfunkbetreiber geben. Können sie nachweisen, dass ihnen wegen des Wegfalls der Roaming-Gebühren keine kostendeckende Netzbetreibung mehr möglich ist und sie die Zusatzkosten also auf die Inlandspreise umlegen müssen, können sie auf Antrag hin Preisaufschläge genehmigt bekommen. Inwiefern die Mobilfunkbetreiber dies in der Praxis beweisen müssen, wird sich aber erst zeigen. 

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