Ins Gleis gerollt und von S-Bahn überfahren: Augenzeugen sehen erst danach, dass Kinderwagen leer war

Schock-Moment mit Kinderwagen: Nach einem Vorfall am Hauptbahnhof München laufen Ermittlungen der Bundespolizei.
München - „Bange Schrecksekunden“ für zwei DB-Mitarbeiter: Am Dienstagnachmittag (14. März) wurden sie am Münchner Hauptbahnhof Zeuge, wie ein Kinderwagen ins Gleis stürzte – und von einer S-Bahn überrollt wurde. Was sie zunächst nicht wussten: Der Kinderwagen war leer.
„Nachfolgende Ermittlungen ergaben, dass der Triebfahrzeugführer durch Passanten mittels Handzeichen auf den Vorfall aufmerksam gemacht worden war“, erklärt die Bundespolizei in einer Pressemitteilung. Der mit der S8 (Herrsching - Flughafen) einfahrende 42-Jährige hatte sofort eine Schnellbremsung eingeleitet, konnte ein Überrollen des Kinderwagens aber nicht mehr verhindern. Der Kinderwagen lag etwa 20 Meter nach Bahnsteigbeginn unter der S-Bahn im Gleis.
Kinderwagen am Münchner Hauptbahnhof überrollt: Augenzeugen erleiden Schock
Eine 65-Jährige aus Moosach, die sich mit zwei Enkelkindern (drei und fünf Jahre alt) am Bahnsteig befand, hatte den Kinderwagen „kurz“ unbeaufsichtigt und aus den Augen gelassen. Sofort konnte sie Umstehenden und Rettungskräften erklären, dass der Kinderwagen unbesetzt war und leer ins Gleis gestürzt war.
Augenzeugen ging der Vorfall merklich nahe, wie die Bundespolizei berichtet: „Eine 59-jährige DB-Mitarbeiterin der örtlichen Bahnsteigaufsicht, die den Vorfall erkannte und ebenfalls den Nothalt drückte sowie Rettungsmaßnahmen einleitete, sowie der betroffene Triebfahrzeugführer mussten aufgrund eines erlittenen Schockzustands abgelöst werden.“
Beide Gleise im Tiefbahnhof waren zur Bergung rund 45 Minuten gesperrt. Dies führte zu erheblichen Auswirkungen im Feierabendverkehr. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Hinweis in Bezug auf den Vorfall: „Die Bundespolizei bittet darum, darauf zu achten, an Bahnsteigen Kinderwägen und andere, mit Rädern ausgestattete Gegenstände gegen Wegrollen zu sichern und stets im Auge zu behalten. Oft genügt ein Windzug einer ein- oder vorbeifahrenden Bahn, dass sich derartige Gegenstände selbständig in Bewegung setzen. Sprechen Sie gegebenenfalls auch Mitreisende an und bitten diese um die Sicherung oder das Halten, sofern sie anderweitig, etwa durch Kinder, abgelenkt werden.“