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„Erheblich vorbestraft“: Mann gab sich in München als Corona-Impfarzt aus - mit fatalen Folgen

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Von: Andreas Thieme

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Holger G. (71, re.) schwieg am Landgericht zu den Vorwürfen. Links sein Anwalt Franz Wittl
Holger G. (71, re.) schwieg am Landgericht zu den Vorwürfen. Links sein Anwalt Franz Wittl © SIGI JANTZ

Holger G. (71) steht aktuell vor Gericht, weil er falsche Impfnachweise ausgestellt und Patienten als Heilpraktiker illegal starke Medikamente verschrieben haben soll. Eine Frau, die er behandelte, ist verstorben.

München - Bizarrer Auftritt von Holger G. (71)! Am Landgericht bastelte er sich gestern aus Alufolie eine Brille und erschien mit Corona-Maske zum Prozess. Dabei sind die Vorwürfe gegen den Unterhachinger Heilpraktiker alles andere als witzig: Er soll massenweise falsche Corona-Impfnachweise ausgestellt und Medikamente an Patienten gegeben haben. Eine Frau, die an Corona erkrankt war und sich von Holger G. mit Vitaminlösungen behandeln ließ, war voriges Jahr verstorben.

Mehr als 22.000 Euro mit falschen Impfzeugnissen: Erlaubniss als Heilpraktiker bereits vor Jahren entzogen

Er selbst gab sich laut Anklage als Arzt eines angeblichen Instituts für Mineraldiagnostik und Umweltkrankheiten aus und ist jetzt wegen Missbrauchs von Titeln, des unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen, unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann, dem die Erlaubnis als Heilpraktiker zu arbeiten, schon 2008 entzogen wurde, die Ausweise zum Nachweis einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus im Auftrag der betreffenden Personen gefertigt und dafür auch Geld bekommen, insgesamt mehr als 22.000 Euro.

München: 71-Jähriger soll illegal Impfzeugnisse erstellt haben - ihm droht lange Haft

Zu den Vorwürfen schwieg Holger G. gestern. Sein Anwalt Franz Wittl fühlte beim Gericht vor, ob eine Verständigung möglich wäre - G. wolle „bei der Strafe möglichst eine drei vor dem Komma sehen“. „Das sehe ich nicht“, bügelte ihn die Staatsanwältin ab, die eher eine Strafe über fünf Jahre als realistisch ansah - auch, weil Holger G. „erheblich vorbestraft“ sei und die Anklage zur Strafkammer mindestens vier Jahre Haft vorsehen.

Vorgeworfen wird Holger G. zudem, dass er bei einem Kind Immunisierungen gegen Masern, Mumps und Röteln im Impfpass eingetragen haben, obwohl er diese nicht durchgeführt hatte. Laut Anklage gab er außerdem teils starke, apothekenpflichtige Medikamente an seine Patienten ab. Gegen zwei Mitarbeiterinnen einer Apotheke, von denen er die Arzneimittel bekommen haben sollen, wird ebenfalls ermittelt. Verhandelt wird der Fall des Unterhachinger Heilpraktikers noch an neun weiteren Prozesstagen. Für den 13. Juli ist ein Urteil geplant.

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