Die Zeit der Kindererziehung verbessert die Rente: Nicht nur die Mutter, auch der Vater kann Kindererziehungszeit erhalten, wenn er eine Zeit lang das Kind überwiegend erzogen hat. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, sind 30 Monate Kindererziehungszeit festgelegt, danach 36 Monate pro Kind.
Beispiel: 30 Monate an Kindererziehung bringen derzeit 90,05 Euro brutto pro Monat und Kind, 36 Monate an Kindererziehung bringen derzeit 108,06 Euro brutto pro Monat und Kind.
• Frühzeitige Rentenantragstellung
Sie sollten frühzeitig den Rentenbeginn planen: Ab dem Zeitpunkt, wo die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, haben Sie höchstens drei Monate Zeit, rückwirkend Ihren Antrag zu stellen. Also gut aufpassen, damit Sie pünktlich zum Renteneintritt die Zahlung erhalten.
Beispiel: Frau A. (59) erfüllt am 26. März 2027 die Anspruchsvoraussetzungen. Sie möchte am 1. April 2027 frühzeitig in Rente gehen. Damit sie ihr Geld rechtzeitig bekommt, muss sie den Antrag spätestens bis 30. Juni .2027 stellen. Stellt sie ihn erst am 1. Juli, verliert sie drei Monate an Rente. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere bei einer abschlagsfreien Altersrente und Hinzuverdienst.
• Freibetrag sichern
Welcher Anteil der Rente der Besteuerung unterliegt, ist vom Jahr der Antragstellung abhängig. Folglich verringert sich der steuerliche Freibetrag mit jedem weiteren Jahr der Antragstellung um ein Prozent.
Beispiel: Bei einer Rente in Höhe von 1000 Euro müssten Sie im Jahr 2023 genau 17 Prozent, also 170 Euro, nicht versteuern. Im Jahr 2024 sind es 16 Prozent, also 160 Euro.
• Unbegrenzter Hinzuverdienst
Bisher galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr. Seit 1. Januar gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Heißt: Rentner müssen keine Angst haben, dass ihre Rente gekürzt wird, wenn sie was dazuverdienen. Sie können zwei Einkünfte nebeneinander beziehen: Rente und Arbeitsentgelt.
Beispiel: Sie arbeiten neben Ihrer Rente ab dem 1. Januar 2023 weiter mit einem Brutto-Monatsgehalt von 1000 Euro. Damit zahlen Sie weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Im Januar 2026 erreichen Sie die Regelaltersrente. Ab da erhöht sich Ihre Rente um etwa 30,06 Euro brutto monatlich. Macht im Jahr 360 Euro mehr brutto an Rente.
• Altersteilzeit
Hier unterscheidet man zwei Formen: Das Gleichverteilungsmodell, bei dem die Arbeitszeit auf die Hälfte gekürzt und auf die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt wird. Experte Phillip Machowski bevorzugt das Blockmodell, um früher aus dem Berufsleben auszusteigen. Im Blockmodell kann die maximale Dauer drei Jahre betragen. Bedeutet, dass man 1,5 Jahre arbeitet und 1,5 Jahre freigestellt wird. Allerdings kann eine längere Frist durch einen Tarifvertrag oder andere Regelungen vorgesehen werden. Dabei verzichtet man auf 50 Prozent des Gehalts, bekommt aber über die Aufstockungen Geld dazu. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und abgabenfrei.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient in Vollzeit 2000 Euro brutto im Monat. Wenn er in Teilzeit arbeitet und nur die Hälfte des Vollzeitgehalts verdient (1000 Euroim Monat), beträgt der Rentenversicherungsbeitrag 18,6 Prozent von 1000 Euro, also 186 Euro. Der Arbeitgeber muss zusätzlich einen Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent von 80 Prozent der 1000 Euro zahlen, was 148,80 Euro ausmacht. Insgesamt beträgt der Rentenversicherungsbeitrag damit 334,80 Euro. Dadurch unterscheiden sich der Rentenversicherungsbeitrag in Altersteilzeit (334,80 Euro) zu dem Vollzeit-Beitrag (372 Euro) kaum!
• Einmaliger Freibetrag für die Sozialversicherung
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der einmalige Krankenversicherungsfreibetrag 169,75 Euro. Sprich: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge fällig.
Beispiel: Eine Frau im Rentenalter bezieht eine Betriebsrente in Höhe von jeweils 75 Euro und 125 Euro. Diese werden zusammengerechnet, macht 200 Euro. Die Berechnungsgrundlage für die KV-Beiträge sind 200 Euro abzüglich des Freibetrages. Dies gilt allerdings nicht beim Pflegeversicherungsbeitrag! Somit muss die Rentnerin lediglich 30,25 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen, anstatt der früher berechneten 32,40 Euro. Macht im Jahr ein Plus von knapp 44 Euro.
Weitere Infos
erhalten Sie bei einem kostenlosen Online-Vortrag an der Volkshochschule SüdOst: Am 15. Mai informiert Kanzleikollegin Agata Röhrsheim von 19 bis 21 Uhr, wie Sie Ihre Altersrente optimieren. Kurs-Nr. 11706, Anmeldung telefonisch unter 089/4 42 38 90 oder unter www.vhs-suedost.de, dort finden Sie auch das gesamte VHS-SüdOst-Programm.