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Mieten in München: Neues Gesetz soll vor Verdrängung schützen - OB Reiter sieht den Entwurf aber kritisch

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Von: Sascha Karowski

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In wirtschaftsstarken Großstadtregionen suchen Abertausende Menschen fast verzweifelt eine für sie halbwegs bezahlbare Wohnung.  Für eine neue Wohnung in München (Bild) zahlt man inzwischen mehr als 20 Euro pro Quadratmeter.
In wirtschaftsstarken Großstadtregionen suchen Abertausende Menschen fast verzweifelt eine für sie halbwegs bezahlbare Wohnung. © Sina Schuldt/dpa

Der Freistaat will mit einem neuen Gesetz, Mieter in München besser vor Verdrängung schützen. OB Dieter Reiter (SPD) sieht den Entwurf jedoch kritisch.

München - Wer künftig Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchte, muss die Stadt um Erlaubnis bitten. Denn der Freistaat plant, eine weitere Facette des Baulandmobilisierungsgesetzes umzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Änderung des Baugesetzbuches, die von der Bundesregierung bereits im Sommer 2021 verabschiedet wurde. Die Novelle soll Kommunen mehr Rechte einräumen, um Mieter vor Verdrängung zu schützen.

Mieten in München: Neues Gesetz gilt bereits seit fast zwei Jahren - Freistaat ließ sich Zeit mit Umsetzung

Der Freistaat hatte im Bundesrat bis zuletzt versucht, das Gesetz noch zu verhindern. Und auch mit der Umsetzung ließ sich die Staatsregierung bemerkenswert viel Zeit. Erste Passagen der Novelle wurden erst im Spätsommer 2022 übernommen. Demnach darf die Stadt seitdem ohne eine Änderung von Bebauungsplänen neue Wohnhäuser errichten, bestehende aufstocken oder Wohngebiete nachverdichten.

Zudem besteht seit September ein erweitertes Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke. Das Umwandlungsverbot war bisher ausgespart worden, was unter anderem von OB Dieter Reiter und SPD-Landeschef Florian von Brunn kritisiert wurde. Reiter sagte unserer Zeitung am Dienstag: „Spät, aber immerhin. Ich hatte gleich nach Beschluss des Bundesrats im Mai 2021 an den Ministerpräsidenten geschrieben und um eine schnelle Umsetzung gebeten.“

Mieten in München - OB Dieter Reiter sieht Entwurf kritisch: „Wollen möglichst viele Bestände erhalten“

Die geplante Regelung nun sieht der Rathauschef dennoch kritisch, da sie erst ab Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen gilt. „Das Umwandlungsverbot sollte bereits für Gebäude ab fünf Wohnungen greifen. Denn wir wollen möglichst viele Mietwohnungsbestände erhalten.“ Das sieht der Koalitionspartner im Stadtrat ähnlich: „Fünf Wohnungen wären sicher besser“, sagt Paul Bickelbacher (Grüne). Eine ähnliche Einschätzung gibt der Münchner Mieterverein ab. Denn immerhin sehe das Bundesgesetz eine Spanne von drei bis 15 Wohnungen vor. Durch die Umsetzung des Freistaates könnten „Mieter, die in einem Haus mit neun oder weniger Wohnungen leben, also weiterhin nicht vor Vertreibung geschützt werden“, sagt Vereinsvorsitzende Beatrix Zurek.

CSU-Chef Manuel Pretzl indes hält die Grenze mit zehn Wohnungen für vernünftig. „Sonst würde es zu kleinteilig, der Nutzen stünde in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand.“ Der Nutzen überhaupt sei gering, so Pretzl. „Das Verbot wird keine nennenswerten Verbesserungen am Mietmarkt bringen.“

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