Mietschulden bei Alfons Schuhbeck: Verliert er jetzt auch noch seine Wohnung? Einigung steht angeblich bevor

Verliert Alfons Schuhbeck jetzt auch noch seine Mietwohnung? Darüber will das Münchner Amtsgericht am Dienstag entscheiden. Geklagt hatte Schuhbecks Vermieter, weil der Star-Koch angeblich Mietschulden angehäuft hat.
München - Dieser Termin ist immens wichtig für ihn: Am Amtsgericht geht es am Dienstag um die Frage, ob Alfons Schuhbeck (74) seine Mietwohnung am Platzl behalten darf. Seit Jahren wohnt der ehemalige Star-Koch, der aktuell in Haft sitzt, in einem der oberen Geschosse des Orlandohauses. Doch weil er mehrfach keine Miete gezahlt haben soll, verklagte ihn der Vermieter: Per Gerichtsurteil will die Messerschmitt-Stiftung die Räumung und Herausgabe der Wohnung erzwingen.
Mehrfach wurde der Termin bereits verschoben, denn im Hintergrund bahnt sich angeblich eine Einigung an. Demnach wird versucht, dass Schuhbeck seine Mietwohnung behalten darf, wenn er dem Vernehmen nach zumindest einen Teil der Schulden beim Vermieter begleicht.
München: Alfons Schuhbeck hat wohl Mietschulden - verliert er nun seine Mietwohnung?
Wie das gehen soll, ist allerdings noch unklar: Denn der frühere Star-Koch verbüßt sein Ende August seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg. Am Landgericht München I war Schuhbeck zu insgesamt drei Jahren und zwei Monaten Knast verurteilt worden, weil er 2,3 Millionen Euro Steuern am Fiskus vorbeigeschleust hatte.
Prozess um Schuhbeck: „Wir arbeiten an einer Einigung“ - doch Ergebnisse gibt es noch nicht
„Wir arbeiten an einer Einigung, können aber noch kein Ergebnis vermelden“, sagt Günter Volpers, Anwalt der Stiftung. Schuhbeck-Anwalt Markus Hennig teilt hingegen mit, es werde angeblich gar nicht mehr um Geld gestritten und dass „die Parteien davon ausgehen, kurzfristig eine Gesamtlösung zu finden.“
Davon ist beiderseits seit Monaten die Rede - bisher allerdings ohne Fakten. Übereinstimmend sei Hennig zufolge aber bei Gericht beantragt worden, „den Prozesstermin am Dienstag aufzuheben“. Vom Gericht bestätigt ist das allerdings noch nicht.