▶ Tipp 5: Selbst wenn eine intakte Familie besteht, sollte das Thema mit in der Erbfolgeplanung beachtet werden, da es leider geschehen kann, dass die nahen Familienangehörigen vorversterben. Im Testament sollten deshalb insbesondere Regelungen zur Ersatzerbfolge nicht unterschätzt werden, die regeln, wer als Erbe eintritt, soweit der eigentliche Erbe vor dem Erbfall wegfällt. Abgemildert gelten diese Fragestellungen auch, wenn in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft vererbt werden soll. Diese beinhaltet dieselben steuerlichen Nachteile und die Notwendigkeit, ein Testament aktiv zu gestalten.