2. Erstellung eines bindenden Ehegattentestaments bzw. Ehevertrags, wenn das Opfer hiermit einverstanden ist.
3. Lebzeitige Vermögensübertragung, um das Vermögen zu schützen und dem Zugriff des Erbschleichers zu entziehen.
4. Fachärztliche Prüfung und Bestätigung einholen, dass eine Geschäfts- und Testierungsfähigkeit des Opfers nicht mehr besteht.
5. Kampf um die Vorsorgevollmacht und Abblocken des Erbschleichers über Haus- und Kontaktverbote.
6. Strafrechtliches Vorgehen gegen den Erbschleicher, z. B. mit Blick auf Betrug, Urkundendelikte, Untreue oder Nötigung und Körperverletzung.
7. Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Erbschleicher.
8. Ortsveränderung des Opfers weg vom Erbschleicher und selbst unmittelbaren Kontakt halten.
9. Einschaltung der Presse bei Erbschleichern, die die Öffentlichkeit lieber meiden wollen.
10. Dokumentation des Sachverhalts (schriftlich und mit Video) und Erstellung einer Zeugenliste für spätere Rechtsstreite.“