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Millionenschäden durch Erbschleicher: Diese Maßnahmen empfiehlt ein Münchner Fachanwalt - „Vorsicht, wenn...“

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Wer Erbschleicherei vermutet, kann sich an die Polizei wenden
Immer häufiger wird die Polizei wegen Erbschleicherei gerufen © Boris Roessler/dpa

Fälle der Erbschleicherei nehmen immer mehr zu. Gerade ältere Menschen geraten ins Visier von schamlosen Betrügern, die oft das ganze Vermögen an sich reißen - zum Leidwesen der Familie. Wie man das verhindern kann und was man wissen muss, erklärt ein Münchner Fachanwalt für Erbrecht.

München - Der Begriff der „Erbschleicherei“ ist mittlerweile jedem bekannt. Was sich dahinter wirklich verbirgt, ist aber häufig unklar. Juristisch gibt es hierfür keine feststehende Definition, sagt Prof. Dr. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erbrecht in München-Gräfelfing. Gleichwohl nehmen sogenannte Erbschleicher-Fälle seit Jahren dramatisch zu.

Dies hat Böh zufolge unterschiedliche Gründe: „Es wird immer mehr Vermögen vererbt. Erbschleicherei lohne sich mehr als früher, glauben die Täter“, sagt der Rechtsanwalt. Zudem führe die höhere Lebenserwartung dazu, dass vermehrt ältere Menschen zu hilflosen Opfern werden. „Es gibt kaum noch einen engen Familienverbund, sodass diese älteren Menschen vielfach keinen familiären Ansprechpartner mehr haben und so ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Erbschleicher leichter entstehen kann.“

München: Diese zehn Maßnahmen empfiehlt der Experte gegen Erbschleicherei

Inzwischen habe sich die Erbschleicherei auch professionalisiert: „Es gibt zum Teil Personen, die systematisch und planend tätig sind und sich über die „richtige“ Vorgehensweise in den Medien gut informieren können“, warnt Prof. Böh. Seiner Erfahrung nach wird eine Erbschleicherei häufig zu spät, vielfach auch erst im Erbfall erkannt. „Erfährt man aber rechtzeitig von dieser Situation, lassen sich abhängig vom Einzelfall Gegenmaßnahmen ergreifen“. Beispielhaft gebe es diese zehn Maßnahmen, die bedacht werden müssen:

1. Einleitung eines gesetzlichen Betreuungsverfahrens.
2. Erstellung eines bindenden Ehegattentestaments bzw. Ehevertrags, wenn das Opfer hiermit einverstanden ist.
3. Lebzeitige Vermögensübertragung, um das Vermögen zu schützen und dem Zugriff des Erbschleichers zu entziehen.
4. Fachärztliche Prüfung und Bestätigung einholen, dass eine Geschäfts- und Testierungsfähigkeit des Opfers nicht mehr besteht.
5. Kampf um die Vorsorgevollmacht und Abblocken des Erbschleichers über Haus- und Kontaktverbote.
6. Strafrechtliches Vorgehen gegen den Erbschleicher, z. B. mit Blick auf Betrug, Urkundendelikte, Untreue oder Nötigung und Körperverletzung.
7. Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Erbschleicher.
8. Ortsveränderung des Opfers weg vom Erbschleicher und selbst unmittelbaren Kontakt halten.
9. Einschaltung der Presse bei Erbschleichern, die die Öffentlichkeit lieber meiden wollen.
10. Dokumentation des Sachverhalts (schriftlich und mit Video) und Erstellung einer Zeugenliste für spätere Rechtsstreite.“

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