Urteil: Lebenslang für Annas Mörder

München - Er schwieg bis zuletzt - und kassierte die Höchststrafe: Mark K. ist am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitzenden Richter Michael Höhne sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige die Rentnerin Anna Sondermaier († 91) brutal ermordet hatte. Die besondere Schwere der Schuld, die eine vorzeitige Entlassung nach 15 Knast-Jahren unmöglich macht, wurde jedoch nicht festgestellt - weil lediglich ein Mordmotiv erfüllt war.
Anna Sondermaier lebte zurückgezogen in einer kleinen Wohnung in der Dollmannstraße (Au). Trotzdem galt sie als offener und vertrauensseliger Mensch - und das wurde der Seniorin am 21. Juli 2014 offenbar zum Verhängnis. Sie wurde ausgeraubt und erdrosselt, nach Überzeugung des Gerichts stach ihr Mark K. mit einem Taschenmesser auch mehrmals in Hals und Nacken. Ihren späteren Mörder kannte Anna Sondermaier bereits seit zwei Jahren. K. war einer ihrer Pfleger, wusste also auch, wo die Frau Geld und Schmuck aufbewahrte. Und genau darauf hatte es der Berufskriminelle (32 Vorstrafen, davon drei Raubüberfälle) an diesem Tag im Sommer abgesehen.
Unter einem Vorwand verschaffte er sich Zutritt zur Wohnung. Erst als er Annas Schlafzimmer durchwühlte, wurde die Rentnerin stutzig und stellte ihn zur Rede. Da stach Mark K. aus Panik zu. Anna Sondermaier hatte keine Chance. Richter Höhne brachte es bei seiner Urteilsverkündung auf den Punkt: „Als Sie beim Diebstahl erwischt wurden, wollten Sie Anna Sondermaier um jeden Preis töten.“ Denn als der Mörder merkte, dass sein Opfer nach der Messerattacke noch lebte, legte er der wehrlosen Frau einen Stoffgürtel um den Hals und erdrosselte sie. Mordmotiv: Verdeckung einer Straftat. Die Ermittler bissen sich an dem Fall anfangs fast die Zähne aus: Sie fanden am Tatort weder Blut noch das Messer. Auch Zeugen gab es nicht. Und trotzdem sprach alles dafür, dass Mark K. der Täter ist. Denn die Rechtsmediziner stellten in der Wohnung schließlich seine DNA sicher.