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Münchner fühlt sich von „betrügerischen Methoden“ abgezockt: 1281 Euro für abgeschlepptes Auto

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Fühlt sich abgezockt: Roland Freund vor seinem VW Passat, der abgeschleppt wurde.
Fühlt sich abgezockt: Roland Freund vor seinem VW Passat, der abgeschleppt wurde. © Oliver Bodmer

Ein Mal in München falsch geparkt – macht 1281 Euro. Den Betrag soll Roland Freund für sein abgeschlepptes Auto aufbringen. Doch das will er nicht auf sich sitzen lassen.

München - Roland Freund ist sauer. Sein Auto wurde abgeschleppt, doch damit nicht genug. Nun soll er 1281,37 Euro an die Abschlepp-Firma bezahlen. „Abzocke“, schimpft der Münchner. Er will diese „betrügerischen Methoden“ nicht akzeptieren, wie er sagt.

Der Reihe nach: Freund wohnt in der Maxvorstadt. „Hier herrscht notorischer Parkplatzmangel“, sagt er. Er lebt in einem Wohnhaus mit 38 Parteien – und gerade mal sechs Tiefgaragenstellplätzen. Jahrelang hatte der 54-Jährige daher gar kein Auto. Erst seit zweieinhalb Monaten fährt er einen VW Passat. Meist parkt er außerhalb des Mittleren Rings. Doch Anfang April macht er eine verhängnisvolle Ausnahme.

München: Falschparker muss ordentlich blechen

Er stellt sich auf einen der Tiefgaragenstellplätze, der sonst immer frei sei. Wem der gehört, weiß der Software-Ingenieur nicht. Freund geht in seine Wohnung und vernimmt wenig später Geräusche von der Straße: Sein Auto soll abgeschleppt werden. Unter einem Reifen liegt bereits ein Untersetzer. Freund beteuert, sein Auto sofort wegzufahren. Doch es ist zu spät. Die Mitarbeiter der Firma „abschlepphilfe24“ aus Gröbenzell machen weiter.

ADAC-Experte findet Summe zu hoch: „1281 Euro sind aber schon extrem viel“

Freund ruft die Polizei. Es dauert, doch am Ergebnis ändert sich nichts. Sein Auto wird abgeschleppt. Den 54-Jährigen erreicht eine saftige Rechnung in Höhe von 1281,37 Euro. Den Einsatz von zwei Fahrzeugen begründet abschlepphilfe24 damit, dass eines zur Bergung und eines zum Transport notwendig gewesen sei. Die lange Einsatzzeit habe mit dem Warten auf die Polizei zu tun.

Klaus Heimgärtner, Jurist beim ADAC-Club, schätzt den Fall so ein: „Als angemessene Summe fürs normale Abschleppen würde ich 150 Euro netto sagen, dazu kann dann noch die Mehrwertsteuer kommen.“ In München könne der ortsübliche Preis etwas höher sein. „1281 Euro sind aber schon extrem viel“, erklärt Heimgärtner. Roland Freund hat die Rechnung jedenfalls erst einmal nicht bezahlt. Um sein Auto trotzdem zurückzubekommen, hat er den Betrag am Amtsgericht hinterlegt. Nun liegt der Ball beim Abschleppdienst. Bei einem Rechtsstreit würde sich Freund auch einen Anwalt nehmen.

München: „Was die Wahrheit ist, wird letztendlich ein Richter entscheiden“

In einem ähnlichen Fall hatte das Amtsgericht München 2019 die Kosten fürs Abschleppen zum Beispiel von 635 Euro auf ein „wirtschaftlich vernünftiges Maß“ von 344,75 Euro gesenkt. Darauf hofft auch Freund. Eine Garantie gibt es aber nicht. Heimgärtner sagt: „Die rechtliche Lage ist klar, die Frage ist: Was sind die erforderlichen Maßnahmen?“ Es hänge immer vom Einzelfall und der speziellen Situation ab. „Was die Wahrheit ist, wird letztendlich ein Richter entscheiden.“

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