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Münchner Blogger kann Recht auf Meinungsfreiheit nach Nazi-Vorfall nicht geltend machen

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Ein Münchner Blogger veröffentlichte Nazi-Symbole, wurde verurteilt und beschwerte sich deswegen. Der Gerichtshof für Menschenrechte wies seine Beschwerde jetzt zurück.

München - Ein Blogger aus München ist mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Veröffentlichung von Nazi-Symbolen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Das Straßburger Gericht erklärte die Beschwerde am Donnerstag für unzulässig. Die Entscheidung wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer getroffen und ist definitiv.

SS-Anspielungen in seinem Blogbeitrag - damit ging er zu weit

Der 1954 geborene Kläger hatte im Herbst auf seinem Blog über den Schriftverkehr seiner Tochter mit einem Jobcenter berichtet. Er warf dem zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters vor, er wolle seine Tochter wegen ihrer deutsch-nepalesischen Abstammung in einen Niedriglohnjob treiben.

Unter der Überschrift "Passgenaue Eingliederung in das Billiglohnland" veröffentlichte er ein Bild des SS-Führers Heinrich Himmler in SS-Uniform mit NSDAP-Abzeichen und Hakenkreuzarmband. Zugleich postete er ein Zitat von Himmler über die Schulbildung von Kindern in Osteuropa während der Nazi-Besatzung.

Beschwerde des Bloggers wurde nicht angenommen

Im Januar 2015 verurteilte ihn das Amtsgericht München wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer fünfmonatigen Haftstrafe, die er in Tagesraten abzahlen sollte. Das Urteil wurde im Berufungsverfahren vom Landgericht in München weitgehend bestätigt, das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde des Bloggers nicht an.

Der Mann argumentierte, er habe mit der Veröffentlichung des Himmler-Bildes gegen die Diskriminierung von Kindern mit Migrationshintergrund durch Schulen und Arbeitsämter in Deutschland protestieren wollen. Dies wiesen die Gerichte in Deutschland zurück. Sie urteilten, der Blogger habe das fragliche Foto "als Blickfang genutzt" und sich nicht eindeutig von der nationalsozialistischen Ideologie distanziert. Erschwerend wurde gewertet, dass der Blogger bereits zuvor verurteilt wurde, weil er ein Foto von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform und mit aufgemaltem Hitler-Bart veröffentlicht hatte.

Straßburg beschließt: Eingriff in Meinungsfreiheit in diesem Fall zulässig

Vor dem Gerichtshof für Menschenrechte machte der Mann einen Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geltend. Die Straßburger Richter betonten, die Europäische Menschenrechtskonvention lasse Eingriffe in das Recht auf Meinungsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen zu - wenn diese "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" seien. Im vorliegenden Fall sei "die deutsche Geschichte als gewichtiger Faktor zu bewerten."

In Deutschland sei die Veröffentlichung von nationalsozialistischen Symbolen nur dann erlaubt, wenn sie mit einer "klaren und offensichtlichen Ablehnung der Nazi-Ideologie" einhergehe. Eine solche Ablehnung habe der Kläger nach Auffassung der deutschen Justiz nicht erkennen lassen. Dieser Einschätzung schließe sich der Straßburger Gerichtshof an.

Das war wohl keine gute Idee: Die Polizei München machte zwei Schüler ausfindig, die über soziale Netzwerke antisemitisches Material verbreitet haben.

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AFP

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