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Corona-Betrug: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Münchner Gastronomen - es geht um acht Millionen Euro

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Von: Andreas Thieme

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Handschellen
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Münchner Gastronomen erhoben © Stefan Sauer/dpa/Illustration

Nach der Pandemie greift die Justiz hart durch! Wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilt, wurde in zwei voneinander unabhängigen Verfahrenskomplexen jeweils Anklage gegen insgesamt sechs Münchner Gastronomen erhoben. Sie sollen acht Millionen Euro an Überbrückungshilfen teilweise illegal beantragt haben.

München - Den Angeschuldigten wird Subventionsbetrug vorgeworfen - jeweils im Zusammenhang mit der Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen. Die Anklagen wurde nun bei Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I erhoben. Demnach hatten die sechs Angeschuldigten an der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von über acht Millionen Euro mitgewirkt. „Hierbei wurden unwahre Angaben gemacht, um die unberechtigte Auszahlung von Corona-Hilfen zu erreichen“, sagt Staatsanwältin Juliane Grotz.

Die umfangreichen Ermittlungen hatte eine auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Abteilung der Staatsanwaltschaft München I durchgeführt. Für die zur Anklage gebrachten Taten sind im Laufe der Ermittlungen 60 Bände an Ermittlungsakten und 54 Sonderbände entstanden. „Zudem liegen zahlreiche Kontounterlagen vor, die aufgrund ihres Umfangs nur in digitaler Form zur Akte genommen wurden. Beide Anklageschriften umfassen zusammen rund 200 Seiten“, erklärt Grotz.

München: Gastronomen zocken Corona-Hilfen in Millionenhöhe ab

Die erste der beiden Anklage richtet sich gegen vier Angeschuldigte im Alter zwischen 24 und 51 Jahren, von denen sich drei seit Sommer 2022 in U-Haft befinden. „Ihnen wird zur Last gelegt, an der betrügerischen Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von über sechs Millionen Euro mitgewirkt zu haben“, sagt Grotz. „Die Angeschuldigten, die jeweils eines oder mehrere Unternehmen in der Gastro- und Eventbranche führten, schlossen sich zu einer Bande zusammen und einigten sich auf ein betrügerisches Geschäftsmodell zur unberechtigten Vereinnahmung von Corona-Überbrückungshilfen.“ Zu diesem Zweck sollen die Angeklagten ein weiteres Unternehmen gegründet haben, das angeblich Hygieneprodukt verkaufen sollte - und dabei Scheinrechnungen ausgestellt haben, aufgrund derer in der Pandemie dann die Überbrückungshilfen beantragt worden waren.

Die zweite Anklage richtet sich gegen einen 37-jährigen Angeschuldigten und seine 38-jährige Ehefrau. Der Angeschuldigte befindet sich – mit Unterbrechung – seit Juli 2022 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass er durch sein betrügerisches Vorgehen Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von über zwei Millionen Euro beantragte. Seine Ehefrau wird wegen Beihilfehandlungen verfolgt.

Corona-Betrug in München: Anklageschriften umfassen mehr als 200 Seiten

Der 37-Jährige war als Steuerfachwirt und Büroleiter bei einer Münchner Steuerberatungskanzlei angestellt. In seiner Funktion bearbeitete er eigenverantwortlich Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen. „Unter dem Deckmantel einer Firma, die formal von seiner Ehefrau als „Strohfrau“ betrieben wurde, verkaufte der Angeschuldigte Hygiene-Luftfilter an zwei Mandanten der Steuerberaterkanzlei zu völlig überhöhten Preisen. Er täuschte hierbei über seine Identität, um zu verschleiern, dass er zugleich als Berater und Verkäufer auftrat. Die von ihm bzw. seiner Ehefrau vereinnahmten Kaufpreise betrugen insgesamt über 1,6 Millionen Euro netto, über das Fünffache des tatsächlichen Marktpreises der Hygiene-Filter“, sagt Grotz.

„Anschließend stellte er für die Mandanten Anträge auf Überbrückungshilfe, in denen die überhöhten Kaufpreise als ‚Aufwendungen für Hygieneaufwendungen‘ enthalten waren.“ Im Laufe des Antragsprozederes soll der Angeschuldigte Rechnungen, Lieferscheine und sogar E-Mail-Verkehr gefälscht und diese gefälschten Urkunden der IHK vorgelegt haben, um die Anträge als berechtigt erscheinen zu lassen. „Daraufhin zahlte die IHK den Mandanten Überbrückungshilfen von insgesamt über 2,2 Millionen Euro aus“, sagt Grotz. Die Wirtschaftskammern des Landgerichts legen demnächst die Verhandlungstermin fest.

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