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„Unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv“: Klagen gegen Münchner Diesel-Verbot

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Von: Sascha Karowski, Klaus Vick

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Michael Haberland (l). und Robert Brannekämper klagen gegen das Diesel-Verbot.
Michael Haberland (l). und Robert Brannekämper klagen gegen das Diesel-Verbot. © Markus Götzfried

Das Verbot von Euro-4-Fahrzeugen in der Münchner Innenstadt beschäftigt auch die Gerichte. Beim Verwaltungsgericht werden mehrere Klagen eingereicht.

München - Zeitgleich zum am 1. Februar in Kraft tretenden Diesel-Fahrverbot werden heute auch beim Verwaltungsgericht mehrere Klagen gegen diese Anordnung der Stadt eingereicht. Dies kündigten gestern der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper und der Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland, Michael Haberland, an. Das Verbot sei „unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv“, kritisierten beide – und zudem „ein Bürokratiemonster mit vielen Ausnahmen“.

München: Zehntausende Diesel-Fahrer betroffen - Fahrverbote beschäftigen Gerichte

In München selbst sind zehntausende Diesel-Besitzer betroffen. Laut Brannekämper und Haberland sind exemplarisch sieben bis acht Einzelklagen geplant – von Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Wohnorten. Anwalt Claus-Peter Martens hatte zuvor auch zonale Fahrverbote in Berlin gestoppt. Er geht davon aus, dass auch die Umsetzung des Fahrverbots in München vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben wird, wie er am Dienstag erklärte. Womöglich werde es in drei bis vier Monaten eine Entscheidung geben.

Die Klageführer betonten zugleich, dass es aufgrund der seit Jahren tendenziell besser werdenden Stickstoffdioxidwerte in München keinen Grund für ein Fahrverbot gebe. Laut den aktuellsten Messungen der Stadt und des Landesamtes für Umwelt wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel 2022 an der Landshuter Allee (49) und an der Tegernseer Landstraße (43) überschritten. Brannekämper sagte, das Fahrverbot versetze vor allem viele ältere Leute in Angst und Schrecken. „Ich habe selten eine Maßnahme erlebt, über die sich die Menschen so aufregen.“

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Diesel-Ärger auch im Münchner Rathaus: SPD und Grüne uneins

Unterdessen reißt auch im Rathaus der Diesel-Ärger nicht ab. Grund sind die Ausnahmegenehmigungen (wir berichteten). Das neueste Problem: Offenbar sind Schichtdienstleistende sowie Sozial- und Pflegedienste nicht automatisch (also über die Allgemeinverfügung) vom Diesel-Bann befreit. Sie müssten jeweils eine Genehmigung beantragen, wenn sie mit ihrem Euro-4-Fahrzeug ab 1. Februar innerhalb und auf dem Mittleren Ring fahren wollen.

Die Stadt hätte diese Gruppe gern noch in die Verfügung aufgenommen, allerdings lehnen der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Ansinnen ab. Die Allgemeinverfügung war als Kompromiss mit den beiden Vereinen entstanden und soll nicht nachträglich geändert werden. VCD und DUH wollen zur Not auch klagen. Darauf würde es die SPD sogar ankommen lassen. Die Fraktion stellte gestern den Antrag, eben diese Gruppe nachträglich in die Verfügung aufzunehmen. „In der gegenwärtigen Krise wollen wir Menschen entlasten und nicht weiter belasten“, sagt Fraktionschefin Anne Hübner. Außerdem soll die Jahresgebühr für Ausnahmen (ohne Allgemeinverfügung) nur 25 Euro kosten, nicht 50 Euro, wie erst vorige Woche bekannt gegeben.

Die Grünen wollen sich derweil an den Kompromiss halten und zunächst Möglichkeiten erörtern, wie etwa Firmen über Sammelbestellungen Ausnahmegenehmigungen für ihre Mitarbeiter erhalten können. Außerdem wollen die Grünen auch noch mal mit VCD und DUH sprechen. (K.VICK, S. KAROWSKI)

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