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Mann fällt über Frau in Toilette von Münchner Disco Backstage her: Kommt er jetzt wieder frei?

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Mohamed B. (l.) und sein Anwalt.
Mohamed B. (l.) und sein Anwalt. © Sigi Jantz

Seine Schuld ist erwiesen - einzig die Frage bleibt, ob er für immer hinter Gitter soll. Der Sexualstraftäter Mohamed B., der bereits drei Frauen vergewaltigt hat, hofft noch.

München - „Hör auf zu schreien, sonst bringe ich dich um.“ Sätze wie diese hat Mohamed B. (35) zu seinen Opfern gesagt, sie verfolgt und mit Faustschlägen gepeinigt, bevor er sie vergewaltigte. Drei Frauen fielen dem Triebtäter zum Opfer. Das Landgericht verhandelt seit Dienstag, ob B. nun für immer weggesperrt wird.

München: Sicherungsverwahrung für den Mehrfach-Straftäter - nach Backstage-Fall

Sicherungsverwahrung ist das Stichwort des Prozesses: Diese wird gegen Wiederholungstäter verhängt, die gleich mehrfach straffällig geworden sind und jeweils zu Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden. Für seine dritte Tat kassierte Mohamed B. vom Landgericht sogar vier Jahre und neun Monate: Mitte August 2014 hatte er eine Frau in der Disko Backstage in eine Kabine der Damentoilette gedrängt und dort gewürgt und zu vergewaltigen versucht. Doch sie wehrte sich nach Kräften und konnte schließlich fliehen, nachdem sie in Panik die Kabinentür eingetreten hatte. Sicherheitspersonal hörte die Hilferufe der Frau und überwältigte Mohamed B.

Im Strafprozess verhängte das Landgericht anschließend nicht nur die genannte Haftstrafe, sondern sprach auch die Sicherungsverwahrung aus – allerdings unter Vorbehalt. Nach Ablauf der Haft prüft das Gericht seit Dienstag nun erneut, ob der Vergewaltiger noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

München: Mohamed B. machte Therapie nach Backstage-Angriff - „Er hat sich gewandelt“

„Mein Mandant hat sich bemüht, eine Therapie zu machen. Er hat sich gewandelt“, sagt Rechtsanwalt Roland Kuhnigk, der den Vergewaltiger verteidigt. Doch Gutachten kamen auch zu dem Schluss, dass bei Mohamed B. ein „hohes Rückfallrisiko für Sexualstraftaten“ vorliegt. Während der Anwalt „eine positive Prognose“ sieht, mahnten Gutachter in der Vergangenheit an, es sei „kein greifbarer Therapieerfolg“ feststellbar.

Nach den beiden letzten Haftstrafen hatte B. stets wieder eine Frau vergewaltigt. Ob er wieder freikommt, will das Landgericht am 11. November entscheiden. 

Andreas Thieme

Im Mordfall an der 14-jährigen Susanna wurde Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nun musste sich der 22-Jährige erneut vor Gericht wegen einer Vergewaltigung verantworten.

In Mülheim an der Ruhr wurde eine 18-Jährige offenbar von mehreren Kindern und Jugendlichen vergewaltigt. Nun prüft die Stadt Maßnahmen gegen die Familien der mutmaßlichen Täter.

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