Die Mitarbeiterin brachte angesichts der Hitze am Donnerstag ein Thermometer mit in die Arbeit. Um 12:08 Uhr zeigte dieses eine Temperatur von 35,2 Grad. Bereits vor einigen Tagen habe sie sich wegen der Hitze übergeben müssen. Eine Kollegin sei umgekippt, viele hätten Kopfschmerzen: „Es ist menschenunwürdig.“ Von den gesundheitlichen Problemen hat Douglas laut einer Sprecherin nichts gewusst. Vor Donnerstag seien „die Temperaturen in der Filiale vertretbar“ gewesen. Die Leitung habe Wasser, Eis und Ventilatoren verteilt.
Die ersten Marken, die in der Filiale Stände betreiben, schickten ihre Arbeitnehmer am Donnerstag nach Hause. So berichtet es die anonyme Mitarbeiterin. Die Angestellten von Douglas hätten ihrer Aussage nach trotz der Hitze bleiben müssen.
Gegen 11 Uhr klingelte beim Gewerbeaufsichtsamt das Telefon. Eine anonyme Quelle bat um Hilfe: Es würden „keine ausreichenden Ersatzmaßnahmen gegen die extreme Hitzebelastung getroffen“. Das teilt ein Sprecher der Regierung von Oberbayern mit. Um 15.15 Uhr trafen Behörden-Mitarbeiter ein. Die Filialleitung habe den Laden zu dem Zeitpunkt bereits aus Fürsorgegründen geschlossen.
„Im Handel sehen wir die Situation häufiger, dass es Probleme mit erhöhten Temperaturen gibt“, sagt Dominik Datz von Verdi. Es handle sich aber um einen drastischen Fall. Forderungen der Arbeitnehmer setzt der Betriebsrat durch. Statt eines überregionalen Betriebsrats brauche es bei Douglas aber einen Rat für jedes einzelne Geschäft. „Vor allem in neuen Filialen wie an der Kaufingerstraße gründen sich aber keine Betriebsräte, da die Mitarbeiter aufgrund meist befristeter Arbeitsverträge davor zurückschrecken.“ Dann bleiben nur behördliche Kontrollen.
Die Mitarbeiterin und ihre Kollegen seien „einfach nur froh gewesen“, als am Donnerstag Schluss war. „Die Kollegen haben Angst. Sie sind am Ende ihrer Kräfte.“ Manche hätten sich krankgemeldet. Am Eingang platzierte das Unternehmen indessen mobile Klimaanlagen, die laut der Mitarbeiterin und dem Unternehmen aber nichts brachten. Am Freitagmorgen (5. August) habe die reguläre Klimaanlage, so die Unternehmenssprecherin, kurzzeitig wieder funktioniert.
Dann, 11:22 Uhr – das Thermometer der Mitarbeiterin zeigt 34.8 Grad. Etwa um 12 Uhr war dann wieder Schluss an der Kaufingerstraße 17 – die Filiale hatte erneut geschlossen.
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Die Arbeitsstättenregel „ASR A3.5 Raumtemperatur“ des Arbeitsministeriums konkretisiert die Pflichten des Arbeitgebers. Bei einer Außentemperatur von mehr als 26 Grad gilt: Ist es im Arbeitsraum wärmer als 30 Grad, muss das Unternehmen wirksame Maßnahmen ergreifen – etwa Ventilatoren bereitstellen. Hat es im Raum aber mehr als 35 Grad, ist dieser grundsätzlich nicht mehr für Arbeit geeignet. Eine Ausnahme würde es beispielsweise geben, wenn die Mitarbeiter Hitzeschutzkleidung tragen.