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Heftiger Drogen-Vorwurf gegen Münchner Wiesn-Wirt: Ludwig Reinbold muss vor Gericht - verliert er jetzt alles?

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Von: Andreas Thieme

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Ludwig Reinbold (34) soll laut Staatsanwaltschaft Kokain konsumiert haben
Wiesn-Wirt Ludwig Reinbold (34) soll laut Staatsanwaltschaft Kokain konsumiert haben © API (c) Michael Tinnefeld

Er hatte sich als Wirt des Schützenfestzelts in München einen Namen gemacht - jetzt ist Ludwig Reinbold (34) in einen tiefen Drogensumpf verstrickt: Man wirft ihm Kokain-Missbrauch vor.

München - Jetzt wird es ernst für Ludwig Reinbold (34): Der Wiesn-Wirt vom Schützenfestzelt muss vor Gericht, ihm wird Kokain-Konsum vorgeworfen. Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt das Münchner Amtsgericht: „Der Prozess ist für den 4. Februar 2022 terminiert.“

Bereits im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft München I gegen Ludwig Reinbold ermittelt, kurz darauf hatte er einen Strafbefehl über 100 000 Euro erhalten. Der Tatverdacht lautete: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. „Ich kann bestätigen, dass es um die Menge von vier Gramm Kokain geht“, sagte Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

München: Wiesn-Wirt soll vier Gramm Kokain genommen haben

Die Drogen soll Ludwig Reinbold von Hakan P. (38, Name geändert) gekauft haben - er ist der Dealer, der auch etliche Münchner Polizisten mit Kokain beliefert hatte. Als er selbst vor Gericht stand, packte der Dealer im Rahmen umfassend aus. Im Rahmen einer Kronzeugenregelung half der Dealer, den Koks-Skandal bei der Münchner Polizei mit aufzuklären und benannte dafür all seine Kunden - unter ihnen soll auch Ludwig Reinbold gewesen sein. Auf ihn waren die Behörden aber auch im Rahmen der Ermittlungen rund um die Disco Heart am Lenbachplatz gekommen. Die Drogen soll Reinbold Ende 2017 oder Anfang 2018 für eine private Feier bestellt haben.

Strafjustizzentrum München
im Münchner Strafjustizzentrum wird der Prozess stattfinden © Sven Hoppe/dpa

Münchner Wiesn-Wirt: Verliert Reinbold jetzt auch seine Konzession?

Gegen seinen Strafbefehl hatte der junge Wirt bereits Einspruch eingelegt - nur deshalb kommt es zum öffentlichen Prozess, der im Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße stattfinden wird. Aber: Hätte Reinbold dem Strafbefehl nicht widersprochen, wäre er bereits vorbestraft gewesen und würde somit seine Konzession verlieren. Eine Dilemma für den Wiesn-Wirt! Für eine Stellungnahme war Reinbold nicht zu erreichen.

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