Energiekrise in München: Mieter fürchten horrende Heizkosten – der Blick in den Energieausweis lohnt sich

Angesichts der stark steigenden Heizkosten hat für Mieter die Frage nach den Energiekosten einer Wohnung große Bedeutung. Vermieter sind daher verpflichtet, für das Gebäude einen Energieausweis erstellen zu lassen.
München - Heizkosten steigen immer stärker an. Klar also, dass Mieter wissen möchten, welche Energiekosten auf sie zukommen. „Bei einer anstehenden Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses muss der Energieausweis dem Interessenten vorgelegt und bei Mietvertragsabschluss ausgehändigt werden“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin vom Münchner Mieterverein. Das Gleiche gelte bei dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses.
Energiekrise in München: Vermieter müssen ein Energieausweis erstellen
Bei einem Verstoß kann der Gebäudeeigentümer mit einem Bußgeld bestraft werden. „Als Laie kann man dem Energieausweis zwar nicht unmittelbar entnehmen, wie hoch die jeweiligen Kosten sein werden, ein Anhaltspunkt ist er aber schon“, sagt Lutz-Plank. Außerdem sorge er für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. „Wenn man sich für die Anmietung einer Wohnung interessiert, sollte man sich diesen Ausweis zeigen lassen, denn Betrüger, die zum Beispiel Kaution und Miete vorab kassieren wollen, können diesen in der Regel nicht vorlegen.“
Es gibt zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis dokumentiert den Durchschnittsverbrauch des Gebäudes an Heizenergie. Grundlage dafür sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. „Der Bedarfsausweis gibt nicht den Verbrauch an, sondern den Energiebedarf“, sagt Lutz-Plank.
Hier werde berechnet, wie viel Heizenergie benötigt wird, indem die Wärmedämmung der Außenwände, der Fenster, des Kellers und des Daches bewertet werden. „Außerdem wird berücksichtigt, welche energetische Qualität die Heizungsanlage hat und ob regenerative Energiequellen eingesetzt werden.“
Münchner Mieter fürchten hohe Heizkosten – ein Energieausweis hilft
Lutz-Plank zufolge muss der Vermieter sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude den Energieausweis vorlegen. „In einer Immobilienanzeige - im Internet, in der Zeitung oder auf einer Hinweistafel - müssen folgende Angaben gemacht werden: Art des Energieausweises, der jeweilige Energiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes, die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes (also Öl, Gas, Fernwärme, erneuerbare Energien etc), Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse von A+ bis H.“
Außerdem enthält der Energiepass Modernisierungsempfehlungen, also Vorschläge, wie sich der Energiebedarf senken lässt. „Ein Anspruch auf Umsetzung der Maßnahmen hat der Mieter oder Käufer aber nicht. Allerdings sollte man als Interessent auf jeden Fall nachfragen, ob und wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen“, sagt Angela Lutz-Plank.