Nach Krebs-Diagnose soll Frau aus Wohnung fliegen: „Vermieter wusste, dass ich schwer erkrankt war“

Sie ist schwer krank und hat obendrein Zoff mit ihrem Vermieter. Krebs-Patientin Rosa P. (74) hatte es zuletzt nicht leicht.
München - „Mein Vermieter hat mich auf Räumung verklagt“, sagt Rosa P. (Name geändert). Bis vor das Amtsgericht in Fürstenfeldbruck ging der Fall. Denn mit dem Vermieter stritt die Rentnerin um den Einbau von Fenstern und Rauchmeldern im Mai 2020, für die sie angeblich mitbezahlen sollte. Doch mitten in der Pandemie hatte die Rentnerin Angst vor einer Ansteckung. Handwerker wollte sie nicht in ihre Wohnung lassen - und lehnte die Arbeiten ab, da sie zur Risikogruppe gehört. Streit gab es auch um einen defekten Wasserhahn und einen Radlstellplatz - die Miete zahlte Rosa P. teils nur unter Vorbehalt.
Im Oktober 2021 dann der Schock: Das Gericht urteilte, dass die 74-Jährige ihre Wohnung bis Jahresende räumen muss. Längstens bis Ende Juni 2022 dürfe sie bleiben. Doch zu der Zeit erkrankte Rosa P. schwer: Eierstockkrebs! „Ich brach mit einer Lungenembolie zusammen und kam auf die Intensivstation des Klinikum Großhadern, wo ich beatmet werden musste“, sagt sie. Erst in der Klinik wurde damals der Krebs festgestellt.
Münchner Vermieter wollte krebskranke Senioren rauswerfen – doch sie wehrte sich
Monatelang wurde Rosa P. behandelt, währenddessen lief ihr juristischer Einspruch aber weiter und ging bis vors Landgericht. Doch auch dort unterlag die 74-Jährige: Im Januar wurde sogar eine Zwangsvollstreckung eingeleitet - obwohl Rosa P. Krebs hatte. „Mein Vermieter wusste, dass ich schwer erkrankt war“, behauptet sie. Dennoch sollte am 7. März der Gerichtsvollzieher vor ihrer Tür stehen. Das konnte in letzter Minute abgewendet werden - dank ihres neuen Anwalts. „Hier liegt ganz klar ein Härtefall vor gemäß Paragraf 765 der Zivilprozessordnung vor“, sagt Rechtsanwalt Martin Klimesch, der Rosa P. jetzt vertritt.
Eine Zwangsräumung wäre demnach lebensgefährlich für die erkrankte Rentnerin - ihre Wohnung zu räumen sei also „unzumutbar“, wie auch das Amtsgericht in Fürstenfeldbruck am 27. Februar entschieden hat. Hintergrund: Ein Gutachter bestätigte die schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit der Rentnerin, die aktuell eine Chemotherapie durchläuft. „Die Mieterin darf nun in ihrer Wohnung bleiben“, sagt Klimesch, der sonst überwiegend Vermieter und Eigentümer vertritt. Rechtlich genieße Rosa P. jetzt Vollstreckungsschutz. Eine Sorge weniger für die Seniorin. Doch um ihre Gesundheit muss sie weiter kämpfen.