1. tz
  2. München
  3. Stadt

Geldautomaten in Germering gesprengt: 25-Jähriger muss lange in Haft - Landgericht urteilt knallhart

Erstellt:

Von: Andreas Thieme

Kommentare

Gesprengter Geldautomat
Ein gesprengter Geldautomat ist hinter einer Polizeiabsperrung zu sehen. © Matthias Balk/dpa/Symbolbild

Hartes Urteil gegen einen 25-Jährigen: Weil er Mitglied einer Bande war, die Geldautomaten gesprengt hat, muss er für vier Jahre hinter Gitter. So entschied das Landgericht München I.

München - Er sprengte Geldautomaten - jetzt kriegt er die Quittung: Als letzter Angeklagter aus einer Bande von Geldautomatensprengern ist ein 25-Jähriger heute vom Landgericht München I zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. In das Strafmaß floss eine weitere Freiheitsstrafe des Landgerichts Siegen ein, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Der Niederländer hatte am ersten Prozesstag Anfang April gestanden, an der logistischen Vorbereitung der Sprengung eines Geldautomaten im Herbst 2018 in Germering beteiligt gewesen zu sein.

Vor Ort war Chaos ausgebrochen: Mehrere Streifenwagen und Rettungsfahrzeuge standen vor der Sparda Bank, als die Geldautomaten gesprengt worden waren. Konkret soll der damals 21-Jährige Autos angemietet haben, mit denen andere Bandenmitglieder dann Geldautomaten im Großraum München ausspähten. Der Bande werden mehrere Sprengungen von Geldautomaten zugeordnet. Als einige der Täter am 17. Oktober 2018 bei der Sprengung in Germering festgenommen wurden, gaben die Polizisten 30 Schüsse ab, drei Beamte des Spezialeinsatzkommandos wurden verletzt und sechs Polizeifahrzeuge beschädigt.

München: Geldautomaten-Sprenger muss vier Jahre in Haft - Landgericht urteilt knallhart

In Germering war ein Geldautomat gesprengt worden
In Germering war ein Geldautomat gesprengt worden © Weber

Die Bilanz bislang: Zehn Mitglieder der Bande wurden inzwischen bereits verurteilt. Der nun noch als letztes vor Gericht stehende 25-Jährige gab sich vor Gericht geläutert und räumte seine Tatbeteiligung ein. Im Gegenzug sicherte ihm das Gericht unter Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Strafe zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren zu. Am Mittwoch nun sprach die Kammer den Jugendsozialarbeiter des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit versuchtem schweren Bandendiebstahl und mit Sachbeschädigung schuldig. (mit dpa)

Auch interessant

Kommentare