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Immer häufiger werden Politiker im Netz Opfer von Hass und Hetze. Bayerns Justizminister will mit der Hilfe eines Hatespeech-Beauftragten noch stärker dagegen vorgehen.
München - Für die Opfer ist der Hass im Netz eine enorme Belastung. Katharina Schulze, Fraktionschefin der Grünen* im Landtag, über ihre Erfahrungen mit Hassmails und den richtigen Umgang damit.
Auch die Grünen-Politikerin Renate Künast wurde schon öfter Opfer von Hatespeech. Sie zog ebenfalls vor Gericht.
Hass im Netz: „Mittlerweile zeige ich ich Hass-Postings konsequent an“
Hass im Netz: Münchens OB Dieter Reiter wurde ebenfalls per Mail bedroht
Es sind Worte, die weh tun, wüste Beschimpfungen per E-Mail. Ein 58-jähriger Münchner hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter* (62, SPD) übel beleidigt, doch die Justiz verfolgt diese Fälle knallhart: Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht den Mann, der Ende 2018 unter anderem mehrere Hass-Mails ins Rathaus schickte. Reiter will sich zu Einzelfällen nicht äußern, sagt aber ganz grundsätzlich: „Hass und Hetze und die zunehmende Verrohung der Sprache bis hin zu eindeutigen Morddrohungen im Internet haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen.“
Hass im Netz: Seit 2020 gibt es einen Hatespeech-Beauftragten
Sein Beispiel ist nur eines von vielen – denn der Hass im Internet nimmt zu. Vor allem gegen Politiker und Prominente richten sich die Schmähungen, die Justizminister Georg Eisenreich (50, CSU) nicht dulden will. Anfang 2020 installierte er einen Hatespeech-Beauftragten im Freistaat und stellte am Freitag seine Hass-Statistik vor.
Demnach wurden im Jahr 2020 insgesamt 1648 Verfahren wegen Hatespeech geführt, 1251 davon gegen bekannte Beschuldigte und 397 Verfahren gegen Unbekannt. 245 Beschuldigte wurden bereits angeklagt. Gegen 102 Personen erging ein Urteil oder Strafbefehl, 94 davon sind rechtskräftig.
„Hass und Hetze im Netz sind keine Bagatellen, sondern eine Gefahr für unsere Demokratie. Aus Worten können zudem Gewalttaten werden“, sagte Eisenreich. „Die Meinungsfreiheit endet dort, wo strafbarer Hass beginnt. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung oder das Verwenden verfassungswidriger Symbole sind typische Straftatbestände der Hatespeech.“
Hass im Netz: Staatsanwaltschaft freut sich über erste Erfolge
Um diese einzudämmen, hat Eisenreich 2020 Sonderdezernate in allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingeführt, die der Hatespeech-Beauftragte Klaus-Dieter Hartleb (49) koordiniert. Die wichtigsten Verfahren führt der Oberstaatsanwalt selbst, den Eisenreich lobte. „Die ersten Erfolge sind dem großen Einsatz unserer Ermittlerinnen und Ermittler zu verdanken.“ Von den 1648 Verfahren seien nur 462 eingestellt worden - zum Beispiel, weil der Tatverdacht fehlte oder Täter nicht ermittelbar waren. 941 Verfahren laufen aktuell noch. Gesondert verfolgen will die Justiz künftig Hass und Hetze gegen Frauen, die oft erniedrigend und beschämend seien.
Generell stammen mittlerweile rund 80 Prozent aller strafbaren Nachrichten aus dem rechten oder rechtsextremen Spektrum. Der Justizminister warnt: „Volksverhetzung kann bereits bei Ersttätern Geldstrafen von 120 Tagessätzen (vier Monatsgehälter) zur Folge haben – plus einen Eintrag ins Führungszeugnis. Bei Wiederholungstätern ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.“
So wie im Fall des Mannes, der Münchens* OB Dieter Reiter beleidigt hatte. Laut Amtsgericht gibt es aktuell noch zwei Strafbefehlsfälle, bei denen es „um die Einstellung einer herabwürdigenden Fotomontage unter Verwendung des Kopfes des OB Dieter Reiter“ geht, wie Sprecher Klaus-Peter Jüngst erklärt. Begangen jeweils im Oktober 2019, „wofür die Verhängung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen als nach Aktenlage angemessen gesehen wurde“, sagt Jüngst. Ein Strafprozess steht noch aus. Nach dem Einspruch beider Angeklagter sei „pandemiebedingt noch kein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt.“ Ermittelt hatte in diesen Fällen die Abteilung für politische Strafsachen der Staatsanwaltschaft München I. *Merkur.de und tz.de sindTeil des Ippen-Digital-Netzwerks.