In der Willy-Brandt-Allee (Messestadt) hatten sie ihr Auto vorübergehend abgestellt. „Den Passat hatten wir erst kurz zuvor gebraucht gekauft und sogar einen neuen Motor einbauen lassen.“ Rund 15000 Euro Kosten fielen dafür an. Geplant war der Passat als Firmenwagen. Doch bis das Büro von Ercümen K. fertig war, parkte er den Passat in der Nähe der Riem Arcaden. „Im Auto waren sogar noch Laptop und Drucker.“ Trotzdem landete das Auto in der Schrottpresse. Doch wie kann das sein?
Am 25. Juli erhielt das Ehepaar den Brief vom Kreisverwaltungsreferat. Darin werden sie beschuldigt, den VW „verbotswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt zu haben“. Als Zeitraum wird der 12. Mai bis zum 4. Juli angegeben. Am Auto hatten Ordnungshüter den roten Punkt angebracht – im Behördendeutsch auch „Entfernungsaufforderung“ genannt – mit der laut KVR auf die angeblich „unbefugte Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche“ hingewiesen wurde.
Der Aufforderung kam das Ehepaar aber nicht nach. „Wir wussten ja auch nichts davon“, sagt Melisa K. Laut KVR musste am 12. Juli dann „die Beseitigung des Fahrzeugs (...) vorgenommen werden“. Davon erfuhren Ercümen K. und seine Frau aber, so das Paar, erst zwei Wochen später.
Wie ist der Fall rechtlich zu bewerten? „Das Auto hat optisch keinen schlechten Eindruck gemacht. Da hätte sich die Stadt schon die Mühe machen müssen, den Halter zu ermitteln, bevor man es einfach verschrottet“, sagt Albert Cermak, Fachanwalt für Verkehrsrecht, der das Ehepaar aus Riem vertritt. Tatsächlich fragte das KVR erst einen Tag nach der Verschrottung den Halter über das Kraftfahrt-Bundesamt ab. Dies aber nur, um sich hinterher die Kosten erstatten lassen zu können. Die Rechnung für die Verschrottung soll jetzt nämlich das Riemer Ehepaar tragen: 466,48 Euro.
Ein Behörden-Irrsinn? Nicht aus Sicht des Kreisverwaltungsreferats, das angibt, das Nummernschild am Auto habe dauerhaft gefehlt – was das Ehepaar aber bestreitet. Doch selbst wenn: „Das Auto ist ja bei der Stadt München angemeldet und zudem auch versichert“, sagt Ercümen K. „Auf der Umweltplakette an der Windschutzscheibe steht zusätzlich auch unser Kennzeichen.“
Hätte die Stadt nicht auch darüber den Halter des Autos ermitteln können? Im Grunde ja. Doch laut KVR sei das „in der Regel nicht zielführend“, weil die Plakette bleibt, auch wenn der Halter wechselt. Und die Behörde „somit regelmäßig an die falsche Person herantreten“ würde. Nicht jedoch im Fall von Ercümen und Melisa K.
Ein Gutachter habe den Passat zudem als „Schrottwert“ eingestuft. Anwalt Cermak sieht dagegen einen Anspruch auf Schadensersatz: „Für das Auto an sich und die Wertgegenstände darin. Das werden wir zur Not auch von der Stadt einklagen.“